Leitung eines Finanzdienstleistungskonzerns als Holding-Gesellschaft. Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Verwaltung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilen, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Günther Piff
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16. Juli 1999 mit Änderung vom 28. Dezember 1999
Die am 23.12.2010 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 1.000,00 EUR ist durchgeführt; § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) sowie § 4 (Aktien) und § 6 (Vorstand) der Satzung sind geändert.
Die Hauptversammlung vom 08.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.07.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 33 Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.