Handelsregister · HRB 147270

Chronologischer Auszug

Adäquatum UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Adäquatum UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Dietzgenstraße 26, 13156 Berlin

c)
Tätigwerden als Gruppen-Unterstützungskasse der betrieblichen
Altersvorsorge für verschiedene
Trägerunternehmen
300,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Lingreen, Sven, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
13.12.2012
a)
18.01.2013
Wengert
2c)
Die Gesellschaft fungiert als
Gruppen- Unterstützerkasse der
betrieblichen Altersvorsorge von
Versorgten (Leistungsanwärter,
Leistungsempfänger oder deren
Angehörige) aus verschiedenen
Trägerunternehmen. Das Vermögen wird dauerhaft und ausschließlich für die betriebliche
Altersvorsorge der Versorgten
eingesetzt. lm Falle der Liquidation kommt das Vermögen ausschließlich den Versorgten zu Gute oder wird für mildtätige Zwecke verwendet. Leistungsempfänger sind weder zu laufenden
Beiträgen noch zu sonstigen Zuschüssen verpflichtet. Ihnen ist
das Recht zur beratenden Mitwirkung an der Vermögensverwaltung eingeräumt. Die Mehrheit
der Versorgten darf sich nicht aus
den Unternehmern und Gesellschaftern der Trägerunternehmen
oder deren Angehörigen zusammensetzen. Zugesagte Leistungen
dürfen abhängig von der Anzahl
der Versorgten bestimmte Leistungsgrenzen gemäß §§ 2,3 KSt-
DV nicht überschreiten.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Nr. 2 (Gegenstand).
a)
16.02.2017
Dr. Lang

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.