Handelsregister · HRB 147270
Chronologischer Auszug
Adäquatum UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Adäquatum UG (haftungsbeschränkt) b) Berlin Geschäftsanschrift: Dietzgenstraße 26, 13156 Berlin c) Tätigwerden als Gruppen-Unterstützungskasse der betrieblichen Altersvorsorge für verschiedene Trägerunternehmen | 300,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Lingreen, Sven, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 13.12.2012 | a) 18.01.2013 Wengert | |
| 2 | c) Die Gesellschaft fungiert als Gruppen- Unterstützerkasse der betrieblichen Altersvorsorge von Versorgten (Leistungsanwärter, Leistungsempfänger oder deren Angehörige) aus verschiedenen Trägerunternehmen. Das Vermögen wird dauerhaft und ausschließlich für die betriebliche Altersvorsorge der Versorgten eingesetzt. lm Falle der Liquidation kommt das Vermögen ausschließlich den Versorgten zu Gute oder wird für mildtätige Zwecke verwendet. Leistungsempfänger sind weder zu laufenden Beiträgen noch zu sonstigen Zuschüssen verpflichtet. Ihnen ist das Recht zur beratenden Mitwirkung an der Vermögensverwaltung eingeräumt. Die Mehrheit der Versorgten darf sich nicht aus den Unternehmern und Gesellschaftern der Trägerunternehmen oder deren Angehörigen zusammensetzen. Zugesagte Leistungen dürfen abhängig von der Anzahl der Versorgten bestimmte Leistungsgrenzen gemäß §§ 2,3 KSt- DV nicht überschreiten. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Nr. 2 (Gegenstand). | a) 16.02.2017 Dr. Lang |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.