Handelsregister · HRB 3778

Chronologischer Auszug

ad PRO in Freiburg Verwaltungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ad PRO in Freiburg
Verwaltungsgesellschaft mbH

b)
Freiburg im Breisgau

c)
Handel und Dienstleistungen mit
Kraftfahrzeugteilen, ferner die Führung
sämtlicher Geschäfte, die das
Unternehmen zu fördern geeignet sind,
insbesondere auch die Stellung eines
persönlich haftenden Gesellschafters in
GmbH & Co. KG.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, vertreten jeweils zwei
gemeinsam oder einer zusammen mit einem
Prokuristen.
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.

b)
Geschäftsführer:
Schneider, Michael, Dipl.- Betriebswirt, Freiburg
im Breisgau
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.05.1990
a)
16.03.2006
Lo Iacono

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
16.03.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 03.07.1990
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 15 ff.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Im Mohnacker 19, 79112 Freiburg im
Breisgau
a)
09.11.2010
Drayer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.