Handelsregister · HRB 45876
Chronologischer Auszug
ACTOR GmbH Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) ACTOR GmbH Buchprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft b) Bergisch Gladbach c) Gegenstand des Unternehmens sind, die für Buchprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berusrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 129 in Verbindung mit § 43 Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1, die Prüfung des Jahresabschlusses von mittelgroßen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2 HGB) nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB, 2. die Beratung und Vertretung in allen steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die aufgrund von Steuergesetzen bestehen, vornehmlich die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 Abs. 2 WPO, § 34 StBerG). | 100.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Grün, Peter, Steuerberater, Bergisch Gladbach einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Dipl.-Kaufmann Hötzel, Volker, Steuerberater, Bergisch Gladbach einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1978/15.01.1979 zuletzt geändert am 31.08.1993 | a) 30.01.2003 Demir b) Tag der ersten Eintragung: 28.06.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2520 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 30.01.2003. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Scheidtbachstrasse 9, 51469 Bergisch Gladbach | a) 22.11.2011 J. Edler | ||||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Braunsberger Feld 12, 51429 Bergisch Gladbach | a) 08.12.2011 Kohl | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Mauel, Joachim, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 16.01.2012 Kutz | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Kaufmann Hötzel, Volker, Steuerberater, Bergisch Gladbach Aus Darstellungsgründen im aktuellen Auszug von Amts wegen geändert: Geschäftsführer: Grün, Peter, Steuerberater, Bergisch Gladbach einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 14.02.2013 Leisten | ||||
| 6 | a) ACTOR GmbH Steuerberatungsgesellschaft | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Grün, Peter, Steuerberater, Bergisch Gladbach | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 27.06.2013 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Absatz 1 zu ändern. | a) 01.08.2013 Stalberg | ||
| 7 | a) ACTOR GmbH Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft c) - die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und - die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, $ 59c Abs. 1 BRAO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen ( 57 Abs. 2, 4 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO). Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 59 i BRAO, 34 StBerG, dafür erfüllt sind. Gemäß § 34 Absatz 2 StBerG muss Leiter der Zweigniederlassung ein anderer Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 23.05.2016 beschlossen, sowohl die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 als auch den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend § 2 des Gesellschaftsvertrages zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neugefasst. | a) 10.08.2016 Engeland | |||
| 8 | c) - die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und - die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden, § 59c Abs. 1 BRAO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen (§§ 57 Abs. 2, 4 StBerG bzw. § 7 Nr. 8 BRAO). Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß §§ 59 i BRAO, 34 StBerG, dafür erfüllt sind. Gemäß § 34 Absatz 2 StBerG muss Leiter der Zweigniederlassung ein anderer Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | a) 16.08.2016 Engeland b) Eintragung lfd. Nr. 7 Spalte 2 c von Amts wegen berichtigend eingetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.