Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als € 5.000 (Fünftausend) belasten, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses mit Zweidrittelmehrheit. Kann diese nicht erreicht werden, entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Bettina Schwietering-Evers
Berlin
274
Nora Kalsow
Potsdam
274
Olaf Trenn
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2022-09-22
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