Die Beteiligung an Unternehmen im Dienstleistungsbereich, insbesondere im Transportwesen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Jedes Vorstandsmitglied kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 01.12.2015 (AZ: 500 IN 24/15) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sowie vom 30.04.2008 ist die ACOS Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 19633 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.