Handelsregister · HRB 2068
Chronologischer Auszug
Ackemann Beteiligungen Aktiengesellschaft · Amtsgericht Stadthagen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Ackemann Beteiligungen Aktiengesellschaft b) Obernkirchen c) Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Ackemann AG & Co.KG. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. | 50.000,00 EUR | a) Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes sind für die Rechtsgeschäfte, die die Gesellschaft mit oder gegenüber Gesellschaften, deren alleinige persönlich haftende Gesellschafterin sie ist, vornimmt, befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus auch einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen und /oder die die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen zu befreien. b) Abwickler: Dr. Ackemann, Hans-Carl, Bückeburg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Einzelprokura Held, Claus, 26.12.1946, Hespe | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 29.05.2000 zuletzt geändert am 08.05.2003 b) Aktiengesellschaft, entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ackemann & Sohn Beteiligungsgesellschaft mbH in Obernkirchen gem. §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz. Die Gesellschaft ist infolge Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse unter Aufhebung der gemäß § 21 InsO angeordneten vorläufigen Sicherungsmaßnahmen vom 08.05.2003 - 47 IN 45/03 aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gem §§ 60 Abs. 1 Ziffer5, 65 Abs. 1 Satz 2 und 3 GmbHG | a) 02.08.2005 Behlke b) Satzung Bl. 14 ff. SdBd. Tag der ersten Eintragung: 30.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.08.2005. |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Neumarktstr. 41, 31683 Obernkirchen | a) 11.09.2019 Pause b) Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 18 S. 3 EGAktG eingetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.