Handelsregister · HRB 14870
Chronologischer Auszug
Acclivis Investment-AG TGV · Amtsgericht Neuss
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Acclivis Investment-AG TGV b) Neuss c) Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen an Investmentvermögen nach Maßgabe der §§ 50, 66, 83, 90 g und 112 Investmentgesetz sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedingungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben. | 300.000,00 EUR | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Dr. Stupp, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX Vorstand: Bläser, Norbert, Hürtgenwald, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 05. September 2008 | a) 28.10.2008 Krüger | |
| 2 | b) Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Grünstr. 18, 41460 Neuss | a) 09.12.2009 Schwibs | ||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 26. November 2012 hat beschlossen, die Satzung der Gesellschaft insgesamt neu zu fassen. | a) 13.12.2012 Gerats | ||||
| 4 | c) (1) Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach dem Grundsatz der Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens unter Beachtung der für die nach § 9 Abs. 1 Satz 2 genannten Typen von Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften in Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Bankguthaben, Anteilen oder Aktien an inländischen Investmentmermögen sowie an entsprechenden ausländischen Investmentvermögen, stillen Beteiligungen im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Investmentgesetzes, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, Edelmetallen, unverbrieften Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn deren Verkehrswert ermittelt werden kann, anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Anlagebedingungen eines Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel in eine, mehrere oder alle in Satz 2 aufgeführten Kategorien von Anlagegegenständen investieren. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. (2) Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannten Geschäfte betreiben. | a) Die Hauptversammlung vom 20. Dezember 2012 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung von § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 27.06.2013 Gerats | |||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Grondel, Nicolas, Köln, *XX.XX.XXXX Beck, Hartmut, Willich, *XX.XX.XXXX | a) 08.07.2014 Gerats | ||||
| 6 | c) Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums- Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial- Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, allgemeine offene Spezial- Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, Hedgefonds nach § 283 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren, sowie offene Spezial- Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19 Nummer 21 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben. | a) Infolge Satzungsneufassung nunmehr: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 08.07.2014 Gerats | ||
| 7 | b) Bestellt als Vorstand: Beck, Hartmut, Willich, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Grondel, Nicolas, Köln, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Beck, Hartmut, Willich, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Grondel, Nicolas, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 16.06.2016 Beermann | |||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: Bläser, Norbert, Hürtgenwald, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2017 Beermann | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Stupp, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2017 Beermann | ||||
| 10 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lutz, Michael, Neuss, *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2017 Schulz | ||||
| 11 | b) Bestellt als Vorstand: Lutz, Michael, Neuss, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Lutz, Michael, Neuss, *XX.XX.XXXX | a) 25.01.2019 Beermann | |||
| 12 | c) (1) Anlage und Verwaltung der Mittel der Teilgesellschaftsvermögen durch die Gesellschaft nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1 und 3 KAGB (Publikums- Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial- Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann folgende Teilgesellschaftsvermögen auflegen: - Gemischte Teilgesellschaftsvermögen nach § 218 KAGB, - Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach § 220 KAGB, - Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB, - allgemeine offene Spezial- Teilgesellschaftsvermögen nach § 282 KAGB, - Hedgefonds nach § 283 KAGB, sowie - offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen mit festen Anlagebedingungen nach § 284 KAGB. (2) Immobilien und Immobilien- Gesellschaften nach § 1 Absatz 19 Nummern 21 und 22 KAGB sowie Beteiligungen an ÖPP- Projektgesellschaften nach § 1 Absatz 1 Nummer 28 KAGB dürfen für ein Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben werden. Für das Investmentbetriebsvermögen darf die Gesellschaft jedwedes bewegliche und unbewegliche Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist. (3) Die Gesellschaft darf keine anderen als in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben. | a) Die Hauptversammlung vom 07. Mai 2019 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr unter anderem die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 09.05.2019 Blomenkamp |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.