Handelsregister · HRB 14870

Chronologischer Auszug

Acclivis Investment-AG TGV · Amtsgericht Neuss

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Acclivis Investment-AG TGV

b)
Neuss

c)
Anlage und Verwaltung der Mittel der
Teilgesellschaftsvermögen durch die
Gesellschaft nach dem Grundsatz der
Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die
Aktionäre an dem Gewinn aus der
Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen
zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die
Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens
unter Beachtung der für die nach § 9
Absatz 1 Satz 2 genannten Typen von
Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen
gesetzlichen Vorschriften in
Vermögensgegenstände in Form von
Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten,
Derivaten, Bankguthaben, Anteilen an
Investmentvermögen nach Maßgabe der §§
50, 66, 83, 90 g und 112 Investmentgesetz
sowie an entsprechenden ausländischen
Investmentvermögen, stillen Beteiligungen
im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an
einem Unternehmen mit Sitz und
Geschäftsleitung im Geltungsbereich des
Investmentgesetzes, wenn deren
Verkehrswert ermittelt werden kann,
Edelmetallen, unverbrieften
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn deren
Verkehrswert ermittelt werden kann,
anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen
der Anlagebedingungen eines
Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel
in eine, mehrere oder alle in Satz 2
aufgeführten Kategorien von
Anlagegegenständen investieren. Die
Gesellschaft darf keine anderen als in
Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben.
300.000,00
EUR
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Vorstand:
Dr. Stupp, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bläser, Norbert, Hürtgenwald, *XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 05. September 2008
a)
28.10.2008
Krüger
2b)
Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Grünstr. 18, 41460 Neuss
a)
09.12.2009
Schwibs
3a)
Die Hauptversammlung vom 26. November 2012 hat
beschlossen, die Satzung der Gesellschaft insgesamt neu zu
fassen.
a)
13.12.2012
Gerats
4c)
(1) Anlage und Verwaltung der Mittel der
Teilgesellschaftsvermögen durch die
Gesellschaft nach dem Grundsatz der
Risikomischung mit dem einzigen Ziel, die
Aktionäre an dem Gewinn aus der
Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen
zu beteiligen. Die Gesellschaft kann die
Mittel eines Teilgesellschaftsvermögens
unter Beachtung der für die nach § 9 Abs. 1
Satz 2 genannten Typen von
Teilgesellschaftsvermögen maßgeblichen
gesetzlichen Vorschriften in
Vermögensgegenstände in Form von
Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten,
Derivaten, Bankguthaben, Anteilen oder
Aktien an inländischen
Investmentmermögen sowie an
entsprechenden ausländischen
Investmentvermögen, stillen Beteiligungen
im Sinne des § 230 Handelsgesetzbuch an
einem Unternehmen mit Sitz und
Geschäftsleitung im Geltungsbereich des
Investmentgesetzes, wenn deren
Verkehrswert ermittelt werden kann,
Edelmetallen, unverbrieften
Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn deren
Verkehrswert ermittelt werden kann,
anlegen. Die Gesellschaft kann im Rahmen
der Anlagebedingungen eines
Teilgesellschaftsvermögens dessen Mittel
in eine, mehrere oder alle in Satz 2
aufgeführten Kategorien von
Anlagegegenständen investieren. Für das
Investmentbetriebsvermögen darf die
Gesellschaft jedwedes bewegliche und
unbewegliche Vermögen erwerben, das für
den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist.
(2) Die Gesellschaft darf keine anderen als
in Absatz 1 genannten Geschäfte
betreiben.
a)
Die Hauptversammlung vom 20. Dezember 2012 hat die
Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung von § 2
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
27.06.2013
Gerats
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Grondel, Nicolas, Köln, *XX.XX.XXXX
Beck, Hartmut, Willich, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2014
Gerats
6c)
Anlage und Verwaltung der Mittel der
Teilgesellschaftsvermögen durch die
Gesellschaft nach einer festen
Anlagestrategie und dem Grundsatz der
Risikomischung zur gemeinschaftlichen
Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1
und 3 KAGB (Publikums-
Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach
Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial-
Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen
ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann
folgende Teilgesellschaftsvermögen
auflegen: Gemischte
Teilgesellschaftsvermögen nach § 218
KAGB, Sonstige Teilgesellschaftsvermögen
nach § 220 KAGB, Dach-Hedgefonds nach
§ 225 KAGB, allgemeine offene Spezial-
Teilgesellschaftsvermögen nach § 282
KAGB, die in die in § 284 Absatz 2 Nummer
2 Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB
genannten Vermögensgegenstände
investieren, Hedgefonds nach § 283 KAGB,
die in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2
Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB
genannten Vermögensgegenstände
investieren, sowie offene Spezial-
Teilgesellschaftsvermögen mit festen
Anlagebedingungen nach § 284 KAGB, die
in die in § 284 Absatz 2 Nummer 2
Buchstaben a) bis d), g) und i) KAGB
genannten Vermögensgegenstände
investieren. Immobilien nach § 1 Absatz 19
Nummer 21 KAGB dürfen für ein
Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben
werden. Für das
Investmentbetriebsvermögen darf die
Gesellschaft jedwedes bewegliche und
unbewegliche Vermögen erwerben, das für
den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist.
Die Gesellschaft darf keine anderen als in
Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben.
a)
Infolge Satzungsneufassung nunmehr:
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch
ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen gesetzlich vertreten. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 hat die
Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
08.07.2014
Gerats
7b)
Bestellt als
Vorstand:
Beck, Hartmut, Willich, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Grondel, Nicolas, Köln, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Beck, Hartmut, Willich, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Grondel, Nicolas, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
16.06.2016
Beermann
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bläser, Norbert, Hürtgenwald, *XX.XX.XXXX
a)
17.01.2017
Beermann
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Stupp, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
29.06.2017
Beermann
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Lutz, Michael, Neuss, *XX.XX.XXXX
a)
17.10.2017
Schulz
11b)
Bestellt als
Vorstand:
Lutz, Michael, Neuss, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Lutz, Michael, Neuss, *XX.XX.XXXX
a)
25.01.2019
Beermann
12c)
(1) Anlage und Verwaltung der Mittel der
Teilgesellschaftsvermögen durch die
Gesellschaft nach einer festen
Anlagestrategie und dem Grundsatz der
Risikomischung zur gemeinschaftlichen
Kapitalanlage nach Kapitel 2 Abschnitt 1
und 3 KAGB (Publikums-
Teilgesellschaftsvermögen) sowie nach
Kapitel 3 Abschnitt 1 und 2 KAGB (Spezial-
Teilgesellschaftsvermögen) zum Nutzen
ihrer Aktionäre. Die Gesellschaft kann
folgende Teilgesellschaftsvermögen
auflegen:
- Gemischte Teilgesellschaftsvermögen
nach § 218 KAGB,
- Sonstige Teilgesellschaftsvermögen nach
§ 220 KAGB,
- Dach-Hedgefonds nach § 225 KAGB,
- allgemeine offene Spezial-
Teilgesellschaftsvermögen nach § 282
KAGB,
- Hedgefonds nach § 283 KAGB, sowie
- offene Spezial-Teilgesellschaftsvermögen
mit festen Anlagebedingungen nach § 284
KAGB.
(2) Immobilien und Immobilien-
Gesellschaften nach § 1 Absatz 19
Nummern 21 und 22 KAGB sowie
Beteiligungen an ÖPP-
Projektgesellschaften nach § 1 Absatz 1
Nummer 28 KAGB dürfen für ein
Teilgesellschaftsvermögen nicht erworben
werden. Für das
Investmentbetriebsvermögen darf die
Gesellschaft jedwedes bewegliche und
unbewegliche Vermögen erwerben, das für
den Betrieb der Gesellschaft notwendig ist.
(3) Die Gesellschaft darf keine anderen als
in Absatz 1 genannte Geschäfte betreiben.
a)
Die Hauptversammlung vom 07. Mai 2019 hat die Neufassung
der Satzung und mit ihr unter anderem die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
09.05.2019
Blomenkamp

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.