Handelsregister · HRB 7483

Chronologischer Auszug

ACCENT BETON- & BAUWERKSERHALTUNG LIMITED Zweigniederlassung Neu-Isenburg · Amtsgericht Königstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ACCENT BETON- &
BAUWERKSERHALTUNG LIMITED
Zweigniederlassung Neu-Isenburg

b)
Bad Soden am Taunus
Geschäftsanschrift:
Schulstraße 3, 65812 Bad Soden am
Taunus
Zweigniederlassung der ACCENT BETON-
UND BAUWERKSERHALTUNG LIMITED
mit Sitz in Clifton, Bristol/Großbritanien
(Registrar of Companies für England and
Wales, Company No. 5754089)

c)
Generalübernehmer für Holz- und
Bautenschutz, sowie Beton- und
Bauwerkserhaltung; Vertrieb von
Bauchemieprodukten.
100,00 GBPa)
Ist nur ein Geschäftsführer (director) bestellt,
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kunst, Agnieszka, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fuhrmann, Roland, Eppstein, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht
(private company limited by shares)
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2006
a)
21.07.2009
Wolff
2b)
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 10, 65812 Bad Soden am
Taunus
a)
19.11.2012
Schmidt

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 79/16) vom 01.08.2016 ist ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.08.2016
Morgenstern

b)
Fall 3
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az.
90 IN 79/16) vom 29.08.2016 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot
aufgehoben.
a)
20.09.2016
Morgenstern

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.