Die Anlagevermittlung und die Anlageberatung als vertraglich gebundener Vermittler gem. § 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WplG) ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Wertpapierinstituts, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 70 Abs. 1 oder § 71 Abs. 4 WplG im Inland tätig ist, und in das bei der BaFin geführte Register der vertraglich gebundenen Vermittler eingetragen ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Carsten Peise
Norderstedt
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Florian Friebus
Pinneberg
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
014
Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 29.08.2002 mit der advisa All-Finanz-Service AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Versicherungen und Bausparverträge (Amtsgericht Pinneberg, HRB 2214 PI) als beherrschende Gesellschaft, dem die Gesellschafterversammlung beider Gesellschaften am 29.08.2002 bzw. 04.09.2002 zugestimmt hat. Der mit der accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Personenversicherungen und Bausparverträge (Amtsgericht Pinneberg, HRB 2214 PI, vormals: advisa All-Finanz-Service AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Versicherungen und Bausparverträge) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 29.08.2006 neu gefasst worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 19.10.2006 zugestimmt. Die Hauptversammlung der herrschenden Gesellschaft hat durch Beschluss vom 29.08.2006 zugestimmt. Der mit der accaris financial planning AG mit Sitz in Appen (Amtsgericht Pinneberg, HRB 9438 PI), vormals accaris financial planning AG Vermittlungsgesellschaft für Kapitalanlagen, Finanzierungen, Personenversicherungen und Bauisparverträge (Amtsgericht Pinneberg, HRB 2214 PI), bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 13.12.2019 neu gefasst worden.. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss 19.12.2019 zugestimmt, ebenso die Hauptversammlung der herrschenden Gesellschaft vom 19.12.2019..
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