Der Vorstand i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Belastungen des Vereins bis 5.000,00 Euro kann der Vorsitzende oder sein Stellvertreter ohne Beschlussfassung allein entscheiden. Soweit der Verein zwischen 5.001,00 Euro und 15.000,00 Euro belastet wird, ist ein Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit notwendig; soweit der Verein mit mehr als 15.000,00 Euro belastet wird, ist ein einstimmiger Beschluss aller Vorstandsmitglieder notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Franz Wilhelm Bechthold
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Friedericke Zahm
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Helmuth Laaff
Merzhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.09.2017.
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins), 6 (Organe des Vereins), 7 (Vorstand), 8 (Aufgaben des Vorstands und des Beirats), 9 (Bestellung des Vorstands und der Beiräte), 10 (Beratung und Beschlussfassung des Vorstands), 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und 13 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: S. 11ff.
Geänderte Satzung: AS 41 ff.
Geänderte Satzung: AS 89 ff.
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