mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
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Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 03.02.2022 (Az. IN 22/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin, außer Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bei Lieferanten , Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Dienstleistungen, insbesondere Sachverständigen, Steuerberatern und externen Beratern, Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Energie, Gas und Wasser, aus dem Bezug von Telekommunikationsleistungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld, nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 01.04.2022 (Az. IN 22/22) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
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