Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Beverungen gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zur Leitung des Abwasserwerks ist ein Betriebsleiter bestellt, der den Eigenbetrieb selbständig leitet, soweit nicht die Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder die Betriebssatzung anderes bestimmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Betriebsleiter(in)
Frank Matthias
Beverungen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Eigenbetrieb der Stadt Beverungen.
Satzung
Betriebssatzung vom 20.12.2000,
Durch Beschluss des Rates der Stadt Beverungen vom 26.09.2005 wurde die Betriebssatzung geändert.
Der Rat der Stadt Beverungen hat am 23.06.2015 die Neufassung der Betriebssatzung und damit insbesondere die Änderung der Firma und die sich daraus ergebende Anpassung der Vertretungsregelung beschlossen.
Die am 14.12.2014 durch den Rat der Stadt Beverungen beschlossene Neufassung der Betriebssatzung ist mit Eintragung des übernehmenden Rechtsträgers der Stadtwerke Beverungen GmbH am 22.10.2015 wirksam geworden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.05.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 642 Amtsgericht Höxter getreten. Freigegeben am 06.08.2004.
Satzung Bl. 17-19 SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Stadtwerke Beverungen GmbH mit Sitz in Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRB 12094 ) übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.