Handelsregister · HRA 3965

Chronologischer Auszug

Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des
öffentlichen Rechts

b)
Ansbach

c)
(1) Die Stadt Ansbach überträgt der AWEAN
ab dem 01.01.2005 die Abwasserbeseitigung
gem. Art. 41b BayWG i.V.m. § 18 a Abs. 2
WHG.
(2) Die AWEAN ist darüber hinaus zu allen
Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch
die der Anstaltszweck gefördert wird. Hierzu
gehört auch die Errichtung und Unterhaltung
von Neben- und Hilfsbetrieben, die die
Aufgaben der AWEAN fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben
anderer Unternehmen bedienen und sich an
ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist
sicherzustellen, dass die Voraussetzungen
des Art. 87 Abs. 1 GO eingehalten werden. Die
Stadt Ansbach kann der AWEAN weitere
Aufgaben übertragen.
(3) Die AWEAN kann die in Abs. 1
bezeichneten Aufgaben auch für andere
Gemeinden wahrnehmen.
(4) Unter den Voraussetzungen des Abs. 2
kann die AWEAN Mitgliedschaften in
Verbänden und sonstigen Vereinen
begründen.
(5) Die AWEAN ist berechtigt, anstelle der
Stadt Ansbach
a) Satzungen über die Benutzung der
Einrichtungen für die gemäß Abs. 1
übertragenen Aufgaben zu erlassen;
b) unter den Voraussetzungen des Art. 24
Abs. 2 GO durch Satzung einen Anschlussund Benutzungszwang für die öffentliche
Abwasserbeseitigung anzuordnen;
c) Satzungen über Gebühren, Beiträge und
Entgelte für die Benutzung der Einrichtungen
für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben
zu erlassen.
a)
Der Vorstand besteht aus einem
einzelvertretungsberechtigten Mitglied.
Der Vorstand ist befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Vorstand:
Moritzer, Roland, Ansbach, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 28.12.2004, geändert am 08.12.2005, 29.01.2007
und 03.07.2008.
a)
23.12.2014
Sandner
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Moritzer, Roland, Ansbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Vorstand:
Dr. Rogulic, Branka, Ansbach, *XX.XX.XXXX
a)
15.01.2024
Frihauf

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.