Handelsregister · HRA 3965
Chronologischer Auszug
Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des öffentlichen Rechts · Amtsgericht Ansbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Abwasserentsorgung Ansbach Anstalt des öffentlichen Rechts b) Ansbach c) (1) Die Stadt Ansbach überträgt der AWEAN ab dem 01.01.2005 die Abwasserbeseitigung gem. Art. 41b BayWG i.V.m. § 18 a Abs. 2 WHG. (2) Die AWEAN ist darüber hinaus zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Anstaltszweck gefördert wird. Hierzu gehört auch die Errichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der AWEAN fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen und sich an ihnen beteiligen. Im Falle von Beteiligungen ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Art. 87 Abs. 1 GO eingehalten werden. Die Stadt Ansbach kann der AWEAN weitere Aufgaben übertragen. (3) Die AWEAN kann die in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (4) Unter den Voraussetzungen des Abs. 2 kann die AWEAN Mitgliedschaften in Verbänden und sonstigen Vereinen begründen. (5) Die AWEAN ist berechtigt, anstelle der Stadt Ansbach a) Satzungen über die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben zu erlassen; b) unter den Voraussetzungen des Art. 24 Abs. 2 GO durch Satzung einen Anschlussund Benutzungszwang für die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuordnen; c) Satzungen über Gebühren, Beiträge und Entgelte für die Benutzung der Einrichtungen für die gemäß Abs. 1 übertragenen Aufgaben zu erlassen. | a) Der Vorstand besteht aus einem einzelvertretungsberechtigten Mitglied. Der Vorstand ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Moritzer, Roland, Ansbach, *XX.XX.XXXX | a) Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung vom 28.12.2004, geändert am 08.12.2005, 29.01.2007 und 03.07.2008. | a) 23.12.2014 Sandner | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Moritzer, Roland, Ansbach, *XX.XX.XXXX Bestellt: Vorstand: Dr. Rogulic, Branka, Ansbach, *XX.XX.XXXX | a) 15.01.2024 Frihauf |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.