Handelsregister · HRB 50962
Chronologischer Auszug
absolutezero Multimedia GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) absolutezero Multimedia GmbH b) Mainhausen Geschäftsanschrift: Ginkgoring 26, 63533 Mainhausen c) die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Multimediaprodukten. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführerin: Blaumeiser, Bärbel, Mainhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Reuter, Rainer, Bankkaufmann, Mönchengladbach | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1997 Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mönchengladbach (bisher Amtsgericht Mönchengladbach HRB 5762) nach Mainhausen beschlossen. | a) 20.06.2018 Lippmann b) Fall 1 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.