Handelsregister · HRB 26530
Chronologischer Auszug
abp Teltow GmbH -Ambulante Beatmungs- und Palliativ-Pflege- · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) abp Teltow GmbH -Ambulante Beatmungs- und Palliativ-Pflegeb) Teltow Geschäftsanschrift: Rheinstraße 7 D, 14513 Teltow c) - Pflegedienst, - häusliche Krankenpflege, - Beatmungsintensivpflege, - Betreuung von Wohngemeinschaften, - Palliative Pflege und alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten | 25.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Braun-Sauerstein, Roswitha, geb. Braun, *XX.XX.XXXX, Teublitz Münchshofen mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 15.07.2013 mit Änderung/Berichtigung vom 25.09.2013 | a) 27.09.2013 Neumann | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 01.11.2017 (AZ: 35 IN 544/17) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 03.11.2017 Tanner-Kulke | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam am 01.12.2017 (AZ: 35 IN 544/17) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 06.12.2017 Tanner-Kulke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.