Handelsregister · HRB 72838
Chronologischer Auszug
Ableton AG · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ableton AG b) Berlin c) Entwicklung und Vertrieb von Software und Internetdienstleistungen für die elektronische Produktion und Vermittlung von Multimedia-Daten. | 91.161 EUR | a) Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. b) Vorstand: 1. Roggendorf, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 2. Behles, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 3. Bohl, Jan Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin | 1. Ullrich, Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 30.09.1999 mit Änderung vom 19.04.2004. b) Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag gem.§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank, Bonn ("stiller Gesellschafter"), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 21.09.2000 zugestimmt hat. Die Einlage der stillen Gesellschaft beträgt 926.000 DM und berechtigt den stillen Gesellschafter zum Bezug von mindestens 5% Zinsen p.a. auf den genannten Betrag - soweit geleistet - sowie einer Wertzuwachspauschale von 6% p.a.des eingezahlten Beteiligungsbetrages je angefangenen Beteiligungsjahres. Im Falle eines Börsengangs soll die Wertzuwachspauschale in Aktien gewandelt werden. Als Grundlage für die Umwandlung soll der im Börsengang festgelegte Emissionspreis dienen, wobei ein Rabatt von 30% zu berücksichtigen ist. Der Vertrag über die stille Beteiligung datiert vom 7. Februar 2000. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 28.05.2001 mit der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28. Mai 2001 zugestimmt hat. Der Teilgewinnabführungsvertrag besteht in Form einer stillen Gesellschaft, aufgrund dessen die stille Gesellschafterin bei einer übernommenen Einlage von 351.488 EUR wie folgt am Gewinn beteiligt ist: Die IBB erhält ein jährliches Festentgelt von 8,5 % p. a. der stillen Einlage. Die IBB erhält ferner ein gewinnabhängiges Entgelt von 10 % des Gewinns der Steuerbilanz des BN, höchstens 3,5 % p. a. der Einlage der stillen Beteiligung am Jahresende. Es besteht ein ein Vertrag über die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft vom 22.06.2001 und ein ebensolcher Vertrag vom 05.07.2001 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der deutschen Ausgleichsbank, Berlin dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 27.06.2001 zugestimmt hat. Die Verträge sind über eine Summe von je 460.150 EUR abgeschlossen. Die stillen Beteiligungen enden am 31. Dezember 2011. Die Verträge sehen ein jährliches Festentgelt der tbg von 7 v.H. auf die geleisteten Einlagen vor. Die Verträge sehen ferner ein gewinnabhängiges Entgelt ab Abruf der jeweiligen Einlage in Höhe von höchstens insgesamt 15 v.H. an den erwirtschafteten Jahresüberschüssen vor; dem jeweiligen Jahresüberschuss hinzuzusetzen sind (a) Steuern vom Einkommen und Ertrag, sowie etwaige Tantiemen der Vorstandsmitglieder, soweit sie den ausgewiesenen Jahresüberschuss gemindert haben, (b) außerordentliche Aufwendungen, soweit sie aus Geschäftsvorfällen herrühren, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind, (c) Verluste aus Veräußerung oder Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere im Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren, (d) Gewinnbeteiligungen (z. B. für stille Gesellschafter), soweit sie den ausgewiesenen Jahresüberschuss gemindert haben; vom jeweiligen Jahresüberschuss abzusetzen sind (a) Beträge aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen, die vor Beginn der stillen Beteiligung gebildet waren, (b) außerordentliche Erträge, soweit sie auf Geschäftsvorfällen beruhen, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind, (c) Zuschüsse, Zulagen und Zuwendungen der öffentlichen Hand, soweit diese ertragswirksam waren, (d) Erträge aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere im Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren; im Jahr des Abrufs der Beteiligung gilt der Jahresüberschuss für die Berechnung der Gewinnbeteiligung als gleichmäßig auf das Jahr verteilt angefallen. Die Verträge sehen endlich eine Endvergütung in Höhe von 30 v.H. des zum Ende der Beteiligungszeit valutierenden Beteiligungsbetrages vor. Es besteht ein Vertrag über die Errichtung einer stillen Beteiligung vom 16.07.2001/19.07.2001 mit der Investitionsbank Berlin (Innovationsfonds des Landes Berlin), Berlin, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 30.07.2001 zugestimmt hat. Der Vertrag ist über eine Summe von 1.000.000,00 DM abgeschlossen. Die stille Beteiligung endet am 30. Juni 2006. Der Vertrag sieht eine vom Jahresergebnis der Gesellschaft unabhängige Mindestvergütung in Höhe von 3,00 v.H.p.a. auf die geleistete Einlage vor. Der Vertrag sieht ferner ab Abruf der Einlage ein gewinnabhängiges Entgelt in Höhe von 25 v.H. des Jahresüberschusses vor, höchstens, aber in Höhe von 5 v.H.p.a. der tatsächlich erbrachten Einlage. Dem jeweiligen Jahresüberschuss hinzuzusetzen sind a) gezahlte Ertragssteuern, sowie etwaige Tantiemen der Geschäftsführer, soweit sie den ausgewiesenen Jahresüberschuss gemindert haben, b) außeordentliche Aufwendungen, soweit sie aus Geschäftsvorfällen herrühren, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind, c) Verluste aus Veräußerung oder Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere zum Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren. Vom jeweiligen Jahresüberschuss abzusetzen sind a) Beträge aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen, die vor Beginn der stillen Beteiligung gebildet wurden, b) außerordentliche Erträge, soweit sie auf Geschäftsvorfällen beruhen, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind, c) Zuschüsse, Zulagen und Zuwendungen der öffentlichen Hand, soweit diese ertragswirksam waren, d) Erträge aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere zum Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren. Im Jahr des Abrufs der Beteiligung gilt der Jahresüberschuss für die Berechnungder Gewinnbeteiligung als gleichmäßig auf das Jahr verteilt angefallen. Das gleiche gilt bei vorzeitigen, nicht zum Ende eines Kalenderjahres vorgenommenen Rückzahlungen für den betreffenden Abrechnungszeitraum. Es besteht ein Vertrag über die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft vom 20.08.2001/16.11.2001 mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der deutschen Ausgleichsbank,Berlin dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 20.11.2001 zugestimmt hat. Der Vertrag ist über eine Summe von 511.292,00 EUR abgeschlossen. Die stille Beteiligung endet am 31. Dezember 2011. Der Vertrag sieht ein jährliches Festentgelt der tbg von 8 v.H. auf die geleisteten Einlagen vor. Der Vertrag sieht ferner ein gewinnabhängiges Entgelt ab Abruf der jeweiligen Einlage in Höhe von höchstens insgesamt 15 v.H. an den erwirtschafteten Jahresüberschüssen vor; dem jeweiligen Jahresüberschuß hinzuzusetzen sind (a) Steuern vom Einkommen und Ertrag, sowie etwaige Tantiemen der Vorstandsmitglieder, soweit sie den ausgewiesenen Jahresüberschuß gemindert haben, (b) außerordentliche Aufwendungen, soweit sie aus Geschäftsvorfällen herrühren, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind, (c) Verluste aus Veräußerung oder Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere im Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren, (d) Gewinnbeteiligungen (z.B. fürstille Gesellschafter), soweit sie den ausgewiesenen Jahresüberschuß gemindert haben; vom jeweiligen Jahresüberschuß abzusetzen sind (a) Beträge aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen, die vor Beginn der stillen Beteiligung gebildet wurden, (b) außerordentliche Erträge, soweit sie auf Geschäftsvorfällen beruhen, die vor Beginn der stillen Gesellschaft erfolgt sind, (c) Zuschüsse, Zulagen und Zuwendungen der öffentlichen Hand, soweit diese ertragswirksam waren, (d) Erträge aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit letztere im Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft bereits vorhanden waren; im Jahr des Abrufs der Beteiligung gilt der Jahresüberschuß für die Berechnung der Gewinnbeteiligung als gleichmäßig auf das Jahr verteilt angefallen. Für den Zeitraum, in dem die tbg mehr als eine Beteiligung an der Gesellschaft hält, erhält sie jedoch neben den jeweiligen Mindestvergütungen von den erwirtschafteten Jahresüberschüssen nur insgesamt 15 v.H. für alle Beteiligungen. Die Verträge sehen endlich eine Endvergütung in Höhe von 30 v.H. des zum Ende der Beteiligungszeit valutierenden Beteiligungsbetrages vor. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2003 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19.06.2008 mit Zustimmung des Aussichtsrates um bis zu 43.500 EUR zu erhöhen. (genehmigtes Kapital 2004/I) Das am 20.11.2001 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2003 noch 3.319 EUR. (Bedingtes Kapital: 2001/I) | a) 05.08.2004 Preller b) Tag der ersten Eintragung 12.11.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | 91.983 EUR | a) Auf Grund der am 20.11.2001 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2004 822 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 91.983 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.02.2005 ist die Satzung geändert in § 5 (Bedingtes Kapital: 2001//I) b) Das am 20.11.2001 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2004 noch 2.497 EUR. (Bedingtes Kapital: 2001/I) | a) 19.04.2005 Zenke b) Satzung Bl. 173 ff. Beschluss Bl. 139 | |||
| 3 | b) Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Gesellschaft mit der Cybermind AG mit Sitz in Berlin vom 28.05.2001, dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.05.2001 zugestimmt hat. Auf Grund dessen ist die stille Gesellschafterin bei einer übernommenen Einlage von 351.488 EUR wie folgt am Gewinn zu beteiligen: Die Cybermind AG erhält ein jährliches Festentgelt von 8,5 % p. a. der stillen Einlage. Die Cybermind AG erhält ferner ein gewinnabhängiges Entgelt von 10 % des Gewinns der Steuerbilanz des BN, höchstens 3,5 % p. a. der Einlage der stillen Beteiligung am Jahresende. | a) 05.12.2005 Wiechert b) Zur Eintragung lfd. Nr. 1 ergänzend nachgetragen. | ||||
| 4 | 92.717 EUR | a) Auf Grund der am 20.11.2001 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2005 734 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 92.717 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11.08.2005 ist die Fassung der Satzung geändert in Ziffer 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). (Bedingtes Kapital: 2001/I) b) Das am 20.11.2001 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2005 noch 1.763 EUR. (Bedingtes Kapital: 2001/I) | a) 27.01.2006 Horstkotte b) Beschluss Bl. 221 | |||
| 5 | b) Der mit der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 28.05.2001 ist durch Vereinbarungen vom 12.12.2002 und 01./03.06.2005 geändert. Die Hauptversammlung hat durch Beschluss vom 20.12.2005 diesen Änderungen zugestimmt. Der mit der Ventegis Capital AG, Berlin, zuvor firmierend als Cybermind AG, bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 28.05.2001 ist durch Vereinbarungen vom 03.02.2003 und 01./03.06.2005 geändert. Die Hauptversammlung hat durch Beschluss vom 20.12.2005 diesen Änderungen zugestimmt. | a) 16.03.2006 Horstkotte b) Beschluss Sonderband 3, Bl. Änderung Bl. 97 - 108 Beschluss Sonderband 3, Bl. 60 ff. | ||||
| 6 | b) Zwischen der Gesellschaft und der CAME LLC mit Sitz in Excelsior, Minnesota/U.S.A. besteht in Folge Vertragsübernahme vom 20.12.2005 ein ursprünglich mit der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH am 28.05.2001 abgeschlossener Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung mit Änderungen vom 12.12.2002 und 01./03.06.2005. Die Hauptversammlung hat dem mit Beschluss vom 20.12.2005 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der CAME LLC mit Sitz in Excelsior, Minnesota/U.S.A. besteht in Folge Vertragsübernahme vom 20.12.2005 ein ursprünglich mit der Ventegis Capital AG, Berlin (zuvor firmierend als Cybermind AG)am 28.05.2001 abgeschlossener Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung mit Änderungen vom 03.02.2003 und 01./03.06.2005. Die Hauptversammlung hat dem mit Beschluss vom 20.12.2005 zugestimmt. | a) 16.03.2006 Horstkotte b) Änderung Sonderband 3, Bl. 91 - 96 Beschluss Sonderband 3, Bl. 60 ff. | ||||
| 7 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2006 ist die Satzung geändert in § 5 (Höhe und Einlage des Grundkapitals, Verbriefung), § 8 (Geschäftsführung und Beschlüsse des Vorstands), § 12 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats), § 13 (Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats), § 15 (Hauptversammlung) und § 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung). b) Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.04.2006 um 2.400 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2006/I) Der zwischen der Gesellschaft und der CAME LLC mit Sitz in Excelsior, Minnesota/U.S.A.in Folge Vertragsübernahme vom 20.12.2005 bestehende, ursprünglich mit der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH am 28.05.2001 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung mit Änderungen vom 12.12.2002 und 01./03.06.2005 ist durch Nachtrag 1 zum Änderungsvertrag vom 20.12.2005 am 24.02.2006 erneut geändert. Die Hauptversammlung hat dem mit Beschluss vom 07.04.2006 zugestimmt. | a) 14.07.2006 Horstkotte b) Beschluss Sonderband 3, Bl. 162 ff Änderung Sonderband 3, Bl. 247 ff. | ||||
| 8 | b) Der mit der CAME LLC mit Sitz in Excelsior, Minnesota/U.S.A. bestehende eilgwinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung (ursprünglich bestehend mit der Cybermind AG , danach firmierend Ventegis Capital AG und infolge Vertragsübernahme vom 20.12.2005 auf die CAME LLC mit Sitz in Excelsior Minnesota(USA) übergegangene) vom 28.05.2001 mit Änderungen vom 03.02.2003 und 01./03.06.2005 ist durch Vereinbarung vom 24.02.2006 erneut geändert. Die Hauptversammlung hat durch Beschluss vom 07.04.2006 der Änderung zugestimmt. | a) 19.03.2007 Dr. Dr. Schulte | ||||
| 9 | b) Der mit der CAME LLC mit dem Sitz in Minnesota/USA infolge Vertragsübernahme vom 20.12.2005 ursprünglich mit der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 27.03.2007 erneut geändert. Die Hauptversammlung hat durch Beschluss vom selben Tage der Änderung zugestimmt. Der mit der CAME LLC mit dem Sitz in Minnessota/USA infolge Vertragsübernahme vom 20.12.2005 ursprünglich mit der Ventegis Capital AG bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 27.03.2007 erneut geändert. Die Hauptversammlung hat durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt. Die Eintragung betreffend die Änderung eines Teilgewinnabführungsvertrages, eingetragen am 19.03.2007 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der mit der CAME LLC mit Sitz in Excelsior, Minnesota/U.S.A. bestehende Teilgwinnabführungsvertrag in Form einer stillen Beteiligung (ursprünglich bestehend mit der Cybermind AG , danach firmierend Ventegis Capital AG und infolge Vertragsübernahme vom 20.12.2005 auf die CAME LLC mit Sitz in Excelsior Minnesota(USA) übergegangene) vom 28.05.2001 mit Änderungen vom 03.02.2003 und 01./03.06.2005 bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 24.02.2006 erneut geändert worden Die Hauptversammlung hat durch Beschluss vom 07.04.2006 der Änderung zugestimmt. | a) 02.05.2007 Dr. Dr. Schulte | ||||
| 10 | 92.760 EUR | a) Auf Grund der am 20.11.2001 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2007 43 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 92.760 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.12.2007 ist die Satzung geändert in Ziffer 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitaks, Verbriefung). (Bedingtes Kapital: 2001/I) b) Das am 20.11.2001 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 noch 1.720 EUR. (Bedingtes Kapital: 2001/I) | a) 26.02.2008 Dr. Dr. Schulte | |||
| 11 | b) Der mit der CAME LLC mit dem Sitz in Minnesota / USA infolge Vertragsübernahme vom 20.12.2005, ursprünglich mit der IBB Beteiligungsgesellschaft mbH bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung der Gesellschaft vom 23.10.1007 mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet worden. Der mit der CAME LLC mit Sitz in Excelsior, Minnesota / USA übergegangene bestehende Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 23.10.2007 mit Wiekung auf den 31.12.2007 beendet. | a) 29.04.2008 Dr. Dr. Schulte | ||||
| 12 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2008 ist die Satzung geändert in Ziffer 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Verbriefung) und in Ziffer 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates). b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01. Mai 2013 einmalig oder mehrrnalig um bis zu insgesamt EUR 46.300,00 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2008/I) | a) 12.06.2008 Dr. Dr. Schulte | ||||
| 13 | 93.290,00 EUR | a) Auf Grund der Ermächtigung vom 02.06.2008 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 530,00 € auf 93.290 EUR durchgeführt. Durch Beschlüsse des Aufsichtsrates vom 03.11.2008 und vom 15.12.2008 ist die Satzung geändert in Ziffer 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Verbriefung). (Genehmigtes Kapital 2008/I) b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 02.06.2008 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 45.770 €. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 01.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2008/I) | a) 31.12.2008 Dr. Dr. Schulte | |||
| 14 | b) Geschäftsanschrift: Schönhauser Allee 6 - 7, 10119 Berlin | a) Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.05.2009 ist die Satzung geändert in § 5 Abs. 9 (Höhe und Einlage des Grundkapitals/Genehmigtes Kapital 2008/I). | a) 27.05.2009 Dr. Lehmann | |||
| 15 | 88.643,00 EUR | a) Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25.11.2009 ist die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 4.647 eigenen Aktien um 4.647 Euro durchgeführt und die Satzung durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.12.2009 in § 5 (Höhe und Einlage des Grundkapitals, Verbriefung) geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.12.2009 ist die Satzung geändert in § 5 Abs. 9 (Grundkapital/Genehmigtes Kapital), § 6 (Vinkulierung), § 13 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) und § 15 (Einberufung der Hauptversammlung). b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 02.06.2008 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 44.321 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 01.05.2013. (Genehmigtes Kapital 2008/I) Das genehmigte Kapital vom 20.06.2003 ist durch Zeitablauf erloschen. (Genehmigtes Kapital 2004/I) | a) 22.02.2010 Dr. Lehmann | |||
| 16 | 89.336,00 EUR | a) Auf Grund der am 07.04.2006 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2010 693 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 89.336 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.02.2011 ist die Satzung geändert in § 5 (Höhe und Einlage des Grundkapitals, Verbriefung). (Bedingtes Kapital: 2006/I) b) Das am 07.04.2006 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2010 noch 1.707 EUR. (Bedingtes Kapital: 2006/I) | a) 04.05.2011 Dr. Lehmann | |||
| 17 | b) Der mit der tbg Technologie Beteiligungsgesellschaft mbh Bonn als "stiller Gesellschafter" bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 07.02.2000 ist durch Aufhebungsvertrag vom 27.01.2006/28.02.2006 mit Ablauf des 31.12.2006 beendet. Der mit der tbg Technologie Beteiligungs mbH Bonn als "stiller Gesellschafter" bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 22.06.2001 und vom 05.07.2001 ist durch durch Aufhebungsvertrag vom 27.01.2006/28.02.2006 mit Ablauf des 31.12.2006 beendet. | a) 04.05.2011 Dr. Lehmann | ||||
| 18 | b) Der mit der Investitionsbank Berlin als "stiller Gesellschafter" bestehende Teilgewinnabführungsvertrag vom 16.07.2001/19.07.2001 ist durch Zeitablauf am 30.06.2006 beendet. | a) 04.05.2011 Dr. Lehmann | ||||
| 19 | b) Der mit der tbg Technologie Beteiligungs mbH Bonn bestehende Teilgewinnabführungsvertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft vom 20.08.2001/16.11.2001 ist durch Aufhebungsvertrag vom 27.01.2006/28.02.2006 mit Ablauf des 31.12.2006 beendet. | a) 04.05.2011 Dr. Lehmann | ||||
| 20 | 89.442,00 EUR | a) Auf Grund der am 07.04.2006 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2011 und bis einschließlich 29.02.2012 106 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 89.442 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.05.2012 ist die Satzung geändert in § 5 (Höhe und Einlage des Grundkapitals, Verbriefung) (Bedingtes Kapital: 2006/I) b) Das am 07.04.2006 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2011 und bis einschließlich 29.02.2012 noch 1601 EUR. (Bedingtes Kapital: 2006/I) | a) 14.09.2012 Bialek | |||
| 21 | a) Durch Beschluss des von der Hauptversammlung ermächtigten Vorstandes vom 23.10.2012 ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Einteilung des Grundkapitals). | a) 13.12.2012 Bialek | ||||
| 22 | b) Nicht mehr Vorstand: 1. Roggendorf, Bernd | a) 04.03.2013 Behling | ||||
| 23 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.09.2013 ist die Satzung geändert in Ziffer 10.1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates). | a) 20.09.2013 Schmidt | ||||
| 24 | a) Durch Beschluss vom 10.10.2013 des von der Hauptversammlung vom 03.09.2013 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in § 5 (Einteilung des Grundkapitals). | a) 29.01.2014 Bialek | ||||
| 25 | a) Durch Beschluss vom 22.10.2014 des von der Hauptversammlung vom 02.09.2014 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Einteilung des Grundkapitals). | a) 24.11.2014 Bialek | ||||
| 26 | Nicht mehr Prokurist: 1. Ullrich, Matthias 2. Klein, Steffen Matthias, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen 3. Dr. Schautz, Friedemann, *XX.XX.XXXX, Berkenbrück Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen 4. Sturm, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen 5. Woods, Christopher Paul, *XX.XX.XXXX, Berlin Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen | a) 10.03.2015 Repke | ||||
| 27 | a) Durch Beschluss vom 23.11.2015 des von der Hauptversammlung vom 04.06.2015 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Einteilung des Grundkapitals) | a) 23.12.2015 Pohl | ||||
| 28 | Nicht mehr Prokurist: 2. Klein, Steffen Matthias | a) 13.07.2016 Salein | ||||
| 29 | a) Durch Beschluss vom 16.12.2016 des von der Hauptversammlung vom 05.12.2016 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Einteilung des Grundkapitals). | a) 16.01.2017 Bialek | ||||
| 30 | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2017 ist die Satzung geändert in den Ziffern 5 Absatz 6 und 9 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Verbriefung) sowie 10 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates). b) Das am 20.11.2001 beschlossene bedingte Kapital besteht nicht mehr. (Bedingtes Kapital: 2001/I) Das am 07.04.2006 beschlossene bedingte Kapital besteht nicht mehr. (Bedingtes Kapital: 2006/I) Das genehmigte Kapital vom 02.06.2008 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2008/I) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 12.06.2022 um einen Betrag bis zu insgesamt 44.721 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I) | a) 31.08.2017 Bialek | ||||
| 31 | a) Durch Beschluss vom 28.01.2019 des von der Hauptversammlung vom 09.01.2019 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Einteilung des Grundkapitals). | a) 26.02.2019 Bialek | ||||
| 32 | a) Durch Beschluss vom 09.09.2019 des von der Hauptversammlung vom 21.08.2019 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Einteilung des Grundkapitals). | a) 14.10.2019 Bialek | ||||
| 33 | a) Durch Beschluss vom 30.11.2020 des von der Hauptversammlung vom 10.11.2020 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Grundkapital). | a) 08.01.2021 Bialek | ||||
| 34 | a) Durch Beschluss vom 14.06.2021 des von der Hauptversammlung vom 10.11.2020 ermächtigten Vorstandes ist in Anpassung an die Einziehung von Aktien die Satzung geändert in Ziffer 5 (Einteilung des Grundkapitals). | a) 03.08.2021 Bialek | ||||
| 35 | c) Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Software und Hardware in den Bereichen Musik, Multimedia und lnformationstechnologie sowie Durchführung von Veranstaltungen und Bereitstellen von auf die genannten Branchen bezogenen Informationen und Dienstleistungen, jeweils einschließlich aller sonstigen Geschäfte, die mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen im Zusammenhang stehen. | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. | a) Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.08.2021 ist die Satzung umfassend geändert, insbesondere in Ziffer 2 (Gegenstand) und Ziffer 5 (Höhe und Einlage des Grundkapitals, Verbriefung). b) Das genehmigte Kapital vom 12.06.2017 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2017/I) | a) 03.11.2021 Bialek | ||
| 36 | Nicht mehr Prokurist: 5. Woods, Christopher Paul | a) 21.02.2024 Birnbaum |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.