Handelsregister · HRB 602360

Registerinformationen

Abitzsch Präzisionsnormteile GmbH · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Abitzsch Präzisionsnormteile GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Dürrheim
Geschäftsanschrift
Auf Stocken 1/2, 78073 Bad Dürrheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 602360
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
18.03.2026
Abrufstand
26.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Präzisionsnormteilen, Werkzeugen, Maschinen und deren Zubehör für den Werkzeug-. Formen und Vorrichtungsbau. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf nahestehende Geschäftszweige ausdehnen, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen beteiligen, sowie Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Kay Abitzsch

Villingen-Schwenningen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Susanne Meusel

Ober-Flörsheim

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.12.1998.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 18.01.1999
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 7

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 10.03.2026 (1 IN 31/26) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  • Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.