Handelsregister · VR 6401
Chronologischer Auszug
Abiturientia am GymSL e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Vereinigung zur Förderung der Stufenaktivitäten des Abiturjahrgangs 2017 am Gymnasium der Stadt Lennestadt e.V. b) Lennestadt | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und Geschäftsführer (bzw. Kassierer/Schriftführer). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Budde, Jonas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Pieper, Julia, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer): Steinberg, Tim, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Der Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer) ist berechtigt, Zahlungen zulasten des Vereins bis zu einer Höhe von 200,00 EUR im Einzelfall zu leisten. Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes ausbezahlt werden. | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 18. Januar 2016. | a) 22.02.2016 Daub b) Satzung Bl. 5 ff. d.A. |
| 2 | a) Abiturientia am GymSL e.V. | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden (2.) Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Weiterhin Vorstand: Budde, Jonas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Weiterhin Vorstand: Pieper, Julia, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX Weiterhin Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer): Steinberg, Tim, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Der Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer) ist berechtigt, Zahlungen zulasten des Vereins bis zu einer Höhe von 500,00 EUR im Einzelfall zu leisten. Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes ausbezahlt werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 21. März 2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Danach wurde die Satzung durch Vorstandsbeschluss vom 20.04.2018 in § 9 (Stufenabteilungen und Ehemaligenabteilung) erneut geändert. | a) 18.05.2018 Scheerer-Frenking b) Satzung Bl. 18 ff. d. A. |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Budde, Jonas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Pieper, Julia, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Inac, Ceyda, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Vente, Marlon, Finnentrop, *XX.XX.XXXX Bestellt als Kassierer: Ochsenfeld, Moritz, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX Der Kassierer ist berechtigt, Zahlungen zulasten des Vereins bis zu einer Höhe von 500,00 EUR im Einzelfall zu leisten. Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes ausbezahlt werden. Bestellt als Besonderer Vertreter: Inac, Ceyda, Lennestadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. Bestellt als Besonderer Vertreter: Kilgus, Janne Sophie, Lennestadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. Bestellt als Besonderer Vertreter: Wesselow, Paul Josef, Lennestadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. Bestellt als Besonderer Vertreter: Steinberg, Tim, Mannheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. Weiterhin Vorstand: Steinberg, Tim, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17. Dezember 2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Organe), § 8 (Delegiertenversammlung), § 9 (Stufenabteilungen & Ehemaliegenabteilung), § 10 (Vorstand), § 15 (Satzungsänderung) und § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 04.11.2022 Scheerer-Frenking | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: Vente, Marlon, Finnentrop, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Besonderer Vertreter: Kilgus, Janne Sophie, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Besonderer Vertreter: Wesselow, Paul Josef, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Besonderer Vertreter: Inac, Ceyda, Lennestadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bette, Carla, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX Bestellt als Besonderer Vertreter: Kilgus, Jolla, Lennestadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur 2023 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. Bestellt als Besonderer Vertreter: Bette, Carla, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur 2024 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. Bestellt als Besonderer Vertreter: Schubert, Samuel, Lennestadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur 2023 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. Weiterhin Besonderer Vertreter: Steinberg, Tim, Lennestadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Ehemalige zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. | a) 06.02.2023 Scheerer-Frenking b) Eintragung laufende Nr. 3 hinsichtlich des besonderen Vertreters von Amts wegen ergänzt. | ||
| 5 | b) Weiterhin Besonderer Vertreter: Schubert, Samuel, Lennestadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten Vorstand weisungsgebunden mit folgendem Wirkungskreis: Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur 2025 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des Schullebens. Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des Gesamtvereins möglich. | a) 17.02.2023 Scheerer-Frenking b) Berichtigung des Wirkungskreises aufgrund Schreibfehler von Amts wegen erfolgt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.