Handelsregister · VR 6401

Chronologischer Auszug

Abiturientia am GymSL e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Vereinigung zur Förderung der Stufenaktivitäten des
Abiturjahrgangs 2017 am Gymnasium der Stadt Lennestadt e.V.

b)
Lennestadt
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus einem
Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und
Geschäftsführer (bzw. Kassierer/Schriftführer).
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Budde, Jonas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Pieper, Julia, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer):
Steinberg, Tim, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Der Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer) ist
berechtigt, Zahlungen zulasten des Vereins bis zu einer
Höhe von 200,00 EUR im Einzelfall zu leisten. Höhere
Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes
ausbezahlt werden.
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 18. Januar 2016.
a)
22.02.2016
Daub

b)
Satzung Bl. 5 ff. d.A.
2a)
Abiturientia am GymSL e.V.
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden (2.) Vorsitzenden,
dem Kassierer und dem Schriftführer.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Weiterhin
Vorstand:
Budde, Jonas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Weiterhin
Vorstand:
Pieper, Julia, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX
Weiterhin
Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer):
Steinberg, Tim, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Der Geschäftsführer (Kassierer/Schriftführer) ist
berechtigt, Zahlungen zulasten des Vereins bis zu einer
Höhe von 500,00 EUR im Einzelfall zu leisten. Höhere
Beträge dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes
ausbezahlt werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21. März 2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Danach wurde die Satzung durch
Vorstandsbeschluss vom 20.04.2018 in § 9 (Stufenabteilungen und Ehemaligenabteilung)
erneut geändert.
a)
18.05.2018
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 18 ff. d. A.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Budde, Jonas, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Pieper, Julia, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Inac, Ceyda, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Vente, Marlon, Finnentrop, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Ochsenfeld, Moritz, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX
Der Kassierer ist berechtigt, Zahlungen zulasten des
Vereins bis zu einer Höhe von 500,00 EUR im Einzelfall
zu leisten. Höhere Beträge dürfen nur mit Zustimmung
des Vorstandes ausbezahlt werden.

Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Inac, Ceyda, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum
Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins
bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Kilgus, Janne Sophie, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum
Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins
bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.

Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Wesselow, Paul Josef, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum
Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins
bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.

Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Steinberg, Tim, Mannheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung zum
Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des Vereins
bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.

Weiterhin
Vorstand:
Steinberg, Tim, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17. Dezember 2018 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft), § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Organe), § 8
(Delegiertenversammlung), § 9 (Stufenabteilungen & Ehemaliegenabteilung), § 10
(Vorstand), § 15 (Satzungsänderung) und § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
04.11.2022
Scheerer-Frenking
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Vente, Marlon, Finnentrop, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter:
Kilgus, Janne Sophie, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter:
Wesselow, Paul Josef, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter:
Inac, Ceyda, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bette, Carla, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Kilgus, Jolla, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur
2023 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des
Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.

Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Bette, Carla, Kirchhundem, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur
2024 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des
Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.

Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Schubert, Samuel, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur
2023 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des
Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.

Weiterhin
Besonderer Vertreter:
Steinberg, Tim, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung
Ehemalige zum Erreichen der in § 3 festgelegten
Zwecke des Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln
zum Erreichen derselbigen, so die Durchführung von
Veranstaltungen in Vorbereitung auf den Abschlussball,
die Ausrichtung der Zeugnisvergabe mit Gottesdienst
und Abschlussball, das Erstellen eines Jahrbuches, die
Durchführung von Aktionen zur Ehemaligenarbeit und
zur Gestaltung des Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.
a)
06.02.2023
Scheerer-Frenking

b)
Eintragung laufende Nr. 3
hinsichtlich des besonderen
Vertreters von Amts wegen
ergänzt.
5b)
Weiterhin
Besonderer Vertreter:
Schubert, Samuel, Lennestadt, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, jedoch dem erweiterten
Vorstand weisungsgebunden mit folgendem
Wirkungskreis:
Die Durchführung von Vorhaben der Abteilung Abitur
2025 zum Erreichen der in § 3 festgelegten Zwecke des
Vereins bzw. die Beschaffung von Mitteln zum Erreichen
derselbigen, so die Durchführung von Veranstaltungen in
Vorbereitung auf den Abschlussball, die Ausrichtung der
Zeugnisvergabe mit Gottesdienst und Abschlussball, das
Erstellen eines Jahrbuches, die Durchführung von
Aktionen zur Ehemaligenarbeit und zur Gestaltung des
Schullebens.
Jede Abteilung kann über ihr Vermögen insoweit selbst
verfügen, als dass sie es für satzungsgemäße Zwecke
verwendet.
Verfügungen über einen Betrag in Höhe von 400,00 EUR
sind nur mit Zustimmung des erweiterten Vorstandes des
Gesamtvereins möglich.
a)
17.02.2023
Scheerer-Frenking

b)
Berichtigung des
Wirkungskreises aufgrund
Schreibfehler von Amts wegen
erfolgt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.