Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Beide vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes hierzu schriftlich erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Niklas Vahle
Büren
Vorstand
Aaron David Bandorski
Bad Wünnenberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 14.01.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 14.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mittelverwendung), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Vorstand), § 9 (Zuständigkeit des Vorstands), sowie die Änderung und Einfügung neuer Regelungen in § 10 (Arbeitsgruppen und deren Sprecher), § 11 (Gesamtvorstand) und § 12 (Amtsdauer des Vorstands und des Gesamtvorstands), § 13 (Beschlussfassung des Vorstands und des Gesamtvorstands), § 14 (Die Mitgliederversammlung), § 17 (Außerordentliche Mitgliederversammlung) und damit die Neufassung der Satzung beschlossen, die Mitgliederversammlung vom 06.05.2013 hat die erneute Änderung von § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr),§ 2 (Zweck), § 3 (Mittelverwendung), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beitrittsbeiträge) und § 8 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Der Zweck des Vereins), in § 3 (Mittelverwendung) und in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins, in § 2 (Der Zweck des Vereins), § 3 (Mittelverwendung), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) und in § 19 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) beschlossen. § 20 (Selbstlose Tätigkeit), § 21 (Mittelverwendung) und § 22 (Verbot von Begünstigungen) wurden hinzugefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins sowie in § 2 (Zweck des Vereins), in § 3 (Mittelverwendung) und in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins, in § 2 (Der Zweck des Vereins), in § 3 (Mittelverwendung), in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), in § 6 (Beitrittsbeiträge), in § 8 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung der Vertretungsregelung, in § 10 (Arbeitsgruppen und deren Sprecher), in § 11 (Der Gesamtvorstand), in § 12 (Amtsdauer des Vorstands und des Gesamtvorstands), in § 13 (Beschlussfassung des Vorstands und des Gesamtvorstands), in § 14 (Die Mitgliederversammlung), in § 15 (Die Einberufung der Mitgliederversammlung), in § 18 (Kassenprüfung) und in § 19 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 6 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 27 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 51ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 36 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 92 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 113 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 130 ff. des Sonderbandes
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