Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Immobilien. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich oder nützlich sind. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, sich an Gesellschaften jeglicher Rechtsformen zu beteiligen. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, sich an der ABG Terrain Aktiengesellschaft mehrheitlich zu beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Thomas Christoph Hartmann
Bad Soden a.T.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ABG Projekt-Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in München (Handelsregister Amtsgericht München HRB 169635) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
022
Die Gesellschaft hat aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2024 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens, namentlich den Teilbetrieb "Beteiligungsinteresse ABG" nach Maßgabe des Vertrages, von der Erlebnis-Immobilien Berlin GmbH mit Sitz in Schönefeld (Amtsgericht Cottbus, HRB 16073 CB) als Gesamtheit durch Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Spaltung ist mit der am 07.02.2025 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.