Handelsregister · HRA 170252

Chronologischer Auszug

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (AWP) · Amtsgericht Ingolstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Pfaffenhofen an der Ilm (AWP)

b)
Pfaffenhofen a.d. Ilm
a)
Die Vertretungsbefugnis des Werkleiters beschränkt
sich auf die laufenden Geschäfte, im übrigen vertritt
der Landrat.

b)
Werkleiter:
Kriegl, Rudolf, Olching, *XX.XX.XXXX
a)
Kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm
gem. Art. 76 Abs.1 BayLKrO
Satzung vom 24.07.2000 zuletzt geändert am 23.10.2001
a)
12.10.2004
Knabl

b)
Tag der ersten
Eintragung: 27.06.2002.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes des AG
Neuburg HRA 70252
getreten.
2a)
Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm hat in den
Sitzungen vom 16.12.2002, 11.12.2006 und 10.12.2007 jeweils
die Änderung des § 1
(Eigenbetrieb; Name; Kapital) der Satzung beschlossen.
a)
09.04.2008
Schneider
3c)
1. Durchführung der Aufgaben der
kommunalen Abfallwirtschaft im Landkreis
Pfaffenhofen an der Ilm. 2. Wahrnehmung der
Rechte und Pflichten aus der Beteiligung des
Landkreises an der Müllverwertungsanlage
Ingolstadt (MVA). Hierzu gehören im Rahmen
der jeweils gültigen gesetzlichen und
untergesetzlichen Regelungswerke sowie der
vertraglichen Vereinbarungen auch die
Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung
der dazu erforderlichen Anlagen. Dafür gelten
die in dieser Betriebssatzung geregelten
Zuständigkeiten und Befugnisse
entsprechend, soweit keine ausdrücklichen
Regelungen enthalten sind. 3. Der AWP ist im
Zusammenhang mit den Aufgaben nach Nr. 1
zuständig für die Erhebung von öffentlichen
Abgaben nach den
kommunalabgaberechtlichen Vorschriften einschließlich des Erlasses von Bescheiden -
(z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen)
und den diesen entsprechenden
privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten
und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschlussund Leistungsentgelte), sowie für die
Durchführung aller weiteren Maßnahmen im
Vollzug
b)
Ausgeschieden:
Werkleiter:
Kriegl, Rudolf, Olching, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Werkleiterin:
Müller, Elke, Scheyern-Mitterscheyern, *XX.XX.XXXX
a)
Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm hat in der
Sitzung vom 11.04.2011 die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und 7 (Werkleitung) der Satzung beschlossen.
a)
12.12.2012
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.