Handelsregister · HRA 170252
Chronologischer Auszug
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (AWP) · Amtsgericht Ingolstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen an der Ilm (AWP) b) Pfaffenhofen a.d. Ilm | a) Die Vertretungsbefugnis des Werkleiters beschränkt sich auf die laufenden Geschäfte, im übrigen vertritt der Landrat. b) Werkleiter: Kriegl, Rudolf, Olching, *XX.XX.XXXX | a) Kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm gem. Art. 76 Abs.1 BayLKrO Satzung vom 24.07.2000 zuletzt geändert am 23.10.2001 | a) 12.10.2004 Knabl b) Tag der ersten Eintragung: 27.06.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes des AG Neuburg HRA 70252 getreten. | |
| 2 | a) Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm hat in den Sitzungen vom 16.12.2002, 11.12.2006 und 10.12.2007 jeweils die Änderung des § 1 (Eigenbetrieb; Name; Kapital) der Satzung beschlossen. | a) 09.04.2008 Schneider | |||
| 3 | c) 1. Durchführung der Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. 2. Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Beteiligung des Landkreises an der Müllverwertungsanlage Ingolstadt (MVA). Hierzu gehören im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungswerke sowie der vertraglichen Vereinbarungen auch die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung der dazu erforderlichen Anlagen. Dafür gelten die in dieser Betriebssatzung geregelten Zuständigkeiten und Befugnisse entsprechend, soweit keine ausdrücklichen Regelungen enthalten sind. 3. Der AWP ist im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Nr. 1 zuständig für die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften einschließlich des Erlasses von Bescheiden - (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) und den diesen entsprechenden privatrechtlichen Entgelten (z.B. Baukosten und lnvestitionskostenzuschüsse, Anschlussund Leistungsentgelte), sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug | b) Ausgeschieden: Werkleiter: Kriegl, Rudolf, Olching, *XX.XX.XXXX Bestellt: Werkleiterin: Müller, Elke, Scheyern-Mitterscheyern, *XX.XX.XXXX | a) Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm hat in der Sitzung vom 11.04.2011 die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Werkleitung) der Satzung beschlossen. | a) 12.12.2012 Schneider |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.