Handelsregister · HRA 5075
Chronologischer Auszug
Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz b) Chemnitz c) Betrieb von Einrichtungen der Abfallentsorgung zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung obliegenden Pflicht zur Abfallentsorgung sowie Betrieb von Einrichtungen der Straßenreinigung nebst Winterdienst im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz obliegenden Pflicht nach dem Sächsischen Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung. | a) Ist ein Betriebsleiter bestellt, so vertritt dieser den Eigenbetrieb allein. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, so vertreten diese den Eigenbetrieb gemeinsam. b) Betriebsleiter: Freymuth, Jürgen, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) kommunaler Eigenbetrieb Satzung errichtet am 21.04.1993 und zuletzt geändert am 07.08.2002.. | a) 22.01.2004 Mehlhorn | |
| 2 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Freymuth, Jürgen, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter: Münster, Gerold, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) 21.12.2005 Goldmann | |||
| 3 | c) Wahrnehmung der Abfallentsorgungsaufgaben im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach den abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung obliegenden Pflicht zur Abfallentsorgung; Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst Winterdienst im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Straßenreinigung sowie Betrieb von Anlagen der mobilen Abwasserentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung. | a) Die Satzung ist mit Beschluss vom 17.01.2007 geändert in den §§ 3 (Zweck des Eigenbetriebes), 7 (Aufgaben der Betriebsleitung) und 10 (Aufgaben des Betriebsausschusses). | a) 13.04.2007 Goldmann | ||
| 4 | c) Wahrnehmung der Abfallentsorgungsaufgaben zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach den abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung obliegenden Pflicht zur Abfallentsorgung und der hoheitlichen Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abfallrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung; Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst Winterdienst zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Straßenreinigung und der hoheitlichen Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Straßenrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung, sowie der Betrieb von Anlagen der mobilen Abwasserentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung. | a) Die Satzung ist mit Beschluss vom 24.10.2007 in den §§ 3 (Zweck des Eigenbetriebes), 7 (Aufgaben der Betriebsleitung) und 10 (Aufgaben des Betriebsausschusses) sowie mit Beschluss vom 23.01.2008 in § 4 (Stammkapital) geändert. | a) 13.05.2008 Goldmann | ||
| 5 | a) Ist ein Betriebsleiter bestellt, so vertritt dieser den Eigenbetrieb allein. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, so vertreten diese den Eigenbetrieb gemeinsam. Jeder Betriebsleiter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. | a) Die Satzung ist mit Beschluss vom 08.10.2009 geändert in § 8 (Vertretung des Eigenbetriebes). | a) 07.12.2010 Mehlhorn | ||
| 6 | b) Nicht mehr Betriebsleiter: Münster, Gerold, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Bestellt als Betriebsleiter: Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, *XX.XX.XXXX | a) Mit Beschluss vom 08.06.2011 wurde die Satzung neugefasst. | a) 07.11.2011 Goldmann | ||
| 7 | b) Bestellt: Betriebsleiter: Behrend, Dirk, Dresden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, *XX.XX.XXXX | a) 03.11.2016 Jentsch | |||
| 8 | b) Name von Amts wegen berichtigt Betriebsleiter: Behrendt, Dirk, Dresden, *XX.XX.XXXX | a) 16.05.2017 Jentsch | |||
| 9 | b) Bestellt: Betriebsleiter: Kropp, Marcus, Chemnitz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Betriebsleiter: Behrendt, Dirk, Dresden, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2022 Schirmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.