Die Erbringung von Managementdienstleistungen, die Planung und Durchführung von Incentive-Veranstaltungen und Pkw-Fahrtrainings, die Vermietung von Sportwagen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Tropp
Hungen
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Satzung Blatt 42 ff. Sonderband
Satzung Blatt 93 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Friedberg, nunmehr Amtsgericht Gießen.
Fall 20
Satzung
Satzung vom 09.02.2006 mit Änderung vom 27.04.2006
Auf Grund der in der Satzung vom 09.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.05.2006 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
Aufgrund der durch Satzung vom 09.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 20.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.09.2006 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Zugleich wurde § 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital) gestrichen, die bisherigen §§ 6 ff. der Satzung wurden die §§ 5 ff. der Satzung.
Die Hauptversammlung vom 28.04.2008 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 (Genehmigtes Kapital) un die Verschiebung der §§ 5 ff. zu den §§ 6 ff. der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 20.09.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 35.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital ).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.