Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Abelmann Holding Beteiligungs GmbH
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
Johannes Abelmann Stiftung
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven vom 25.09.2025 (AZ: 10 IN 79/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.