Handelsregister · HRB 163988

Chronologischer Auszug

ABC-Fahrschule Seelmann GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ABC-Fahrschule Seelmann GmbH

b)
Garmisch-Partenkirchen

c)
Betrieb einer Fahrschule.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Seelmann, Jana, Eschenlohe, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.07.2006.
a)
25.09.2006
Lutz

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
3 SB;
2b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Seelmann, Uwe, Eschenlohe, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
04.01.2008
Hailand
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 16, 82467 Garmisch-
Partenkirchen
a)
04.03.2010
Wilczek
4b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Seelmann, Jana, Eschenlohe, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2015
Straßer
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 17.01.2017 (Az. IN 398/16)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
23.01.2017
Schubert
6b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 23.02.2017
(Az. IN 398/16) aufgehoben worden.
a)
08.03.2017
Schubert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.