Handelsregister · HRB 92190

Chronologischer Auszug

ABC Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Seidenreiher" Vermögensverwaltung GmbH

b)
Berlin

c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten. Einzelvertretungsbefugnis
kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Vogel, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
29.01.2004
a)
24.06.2004
Fiedler-Kurowski
b)
Tag der ersten Eintragung
23.03.2004

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
ABC Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs
GmbH

c)
Die Betreibung und Leitung von
Behinderten-, Blinden- und Altenheimen. Durch Schaffung und den
Betrieb dieser Gesellschaft verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung vom 16.03.1976. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen
Zwecke. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Etwaige
Gewinne dürfen nur für die im
Gesellschaftsvertrag festgelegten
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft.
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.

Einzelvertretungsbefugnis darf nicht
mehr erteilt werden.

b)
Nicht mehr Geschäftsführer:

1. Vogel, Wolfgang

Geschäftsführer:
2.
Jung, Burkhard, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.01.2005
ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst, u.a. geändert in
§ 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3
(Stammeinlagen), und § 6 (Vertretung).
a)
25.05.2005
Zenke
b)
Beschluss Blatt
35
3b)
Änderung zu Nr. 2
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Verteter Dritter
abzuschließen, ist aufgehoben.
Geschäftsführer:
Jung, Burkhard
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2005 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert
in § 5 (Gesellschafterversammlung)
und § 6 (Geschäftsführung).
a)
09.12.2005
Horstkotte
b)
Beschluss Bl. 56
4b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2007 und der
Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die BWS Blindenwohnstätte in Weißensee gemeinnützige Betriebs GmbH mit Sitz
in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 57285) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes
auf die Gesellschaft verschmolzen.
a)
18.01.2007
Horstkotte
b)
Verschmelzungsvertrag Bl. 75 -
79
Beschlüsse Bl.
80 ff.
5b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Jung, Burkhard

Geschäftsführer:
3.
Seeger, Susanne, geb. Hamann,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
13.02.2008
Romroth
6b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Berliner Alle 193 - 197, 13088
Berlin
a)
27.09.2010
Traeder
7b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Seeger, Susanne, geb. Hamann

Geschäftsführer:
4.
Menzel, Jörg, *XX.XX.XXXX, Barsbüttel
mit der für Rechtsgeschäfte zwischen
der Gesellschaft und der BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 37972) geltenden
Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
a)
25.08.2011
Beyer
8b)
Geschäftsanschrift:
Auerbacher Straße 7, 14193 Berlin
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.10.2012
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
a)
29.10.2012
Schnitker
9c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch die Schaffung und
den Betrieb dieser Gesellschaft.
Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung mildtätiger Zwecke
(§ 53 AO) und die Förderung der
Hilfe für zivilbeschädigte und behinderte Menschen (§ 52 Abs.
Abs. 2 Nr. 1 AO).
Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren
Gegenstand bilden:
die Schaffung, Betreibung, Verwaltung und Leitung von Behinderten- Blinden- und Altenheimen. Im Rahmen ihrer Zweckverwirklichung wirkt die Gesellschaft mit ihrer gemeinnützigen
Schwestergesellschaft der BWS
Blindenwohnstätten gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 25891 B) planmäßig zusammen. In diesem Rahmen
empfängt sie gemeinschaftliche
Serviceleistungen, wie Lohnund
Personalbuchhaltung und Hausmeister- und Gärtnertätigkeiten.
Die Gesellschaft kann auch den
in Anlage 1 aufgeführten Körperschaften und anderen gemeinnützigen Körperschaften im Sinne
des § 58 Nr. 1 AO Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke zuwenden.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für
unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Etwaige Gewinne dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgelegten
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft, soweit
diese nicht nach § 58 Nr. 1 AO
zugewendet werden.
Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei der
Auflösung oder Aufhebung der
Gesellschaft nicht mehr als ihre
eingezahlten Kapitalanteile und
den gemeinen Wert ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei
Auflösung der Körperschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke ist das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den
gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, ausschließlich
zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke zu verwenden, wobei die Rehabilitation und die berufliche Fortbildung Blinder im
Vordergrund stehen soll. Dies geschieht durch Übertragung des
Vermögens auf den Allgemeinen
Blindenund Sehbehindertenverein
Berlin, gegr. 1874 e. V. - Älteste
Selbsthilfeorganisation der Blinden und Sehbehinderten.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2022
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand und
Zweck); § 8 (Wettbewerb) wurde
gestrichen, § 9 ist nunmehr § 8.
a)
23.12.2022
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.