der Holzbau sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich des Holzbaus.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Kuhl
Hohenahr-Erda
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Matthias Kuhl
Hohenahr
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 28.8.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Aartaler Holzhausbau GmbH in Hohenahr-Erda (Amtsgericht Wetzlar HRB 2457) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 4.12.2007 hat den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) sowie § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) geändert. Die Gesellschafterversammlung 3.1.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 1 ff. Sonderband
Fall 6
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.8.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Aartaler Holzhausbau GmbH mit Sitz in Hohenahr-Erda (Amtsgericht Wetzlar HRB 2457) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.