Handelsregister · HRB 7005
Chronologischer Auszug
Aareal Beteiligungen AG · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden Aktiengesellschaft b) Frankfurt am Main c) Der Betrieb einer Hypothekenbank im Sinne des Hypothekenbankgesetzes. Die hypothekarischen Darlehen können statt in Geld auch in Pfandbriefen der Bank zum Nennwert nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, die Kommunalldarlehen auch in Kommunalschuldverschreibungen der Bank gewährt werden. | 100.275.948,5 0 EUR | a) Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Dr. Hoffmann, Dirk, Berlin, *XX.XX.XXXX Vorstand: Müller, Michael, Berlin, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Nonnenmacher, Werner, Dietzenbach Schuhmacher, Axel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Berner, Gerhard, Schöneck-Kilianstädten, *XX.XX.XXXX Biesen, Heinz, Bad Münstereifel-Arloff, *XX.XX.XXXX Brockhoff, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX Henzler, Elke, Neuberg, *XX.XX.XXXX Hoffmann, Ronald, Goldbach, *XX.XX.XXXX Jung, Jürgen, Eschborn-Niederhöchstadt, *XX.XX.XXXX Klinker, Joachim Walter, Berlin, *XX.XX.XXXX Nilsson, Carsten, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Philbert, Bruno, Eschborn, *XX.XX.XXXX Sabel, Heinz-Rudolf, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX Schröder, Joachim W., Wiesbaden, *XX.XX.XXXX Stenos, Panajota, Hochheim am Main, *XX.XX.XXXX Stickel, Dietmar, Messenkamp, *XX.XX.XXXX Stupp, Marita, Bergisch-Gladbach, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 08.03.1962 zuletzt geändert am 17.06.2003 b) Zwischen der Gesellschaft und der Bayerische Beamten Lebensversicherungs aG, München, sind am 01./04.12.1998 zwei Teilgewinnabführungsverträge in der Form stiller Gesellschaftsverträge abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 7 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlagen von 10.000.000,00 DM und 7.000.000,00 DM. Diesen beiden Verträgen hat die Hauptversammlung durch entsprechende Beschlüsse vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Bayerische Beamten- Versicherungs AG, München, sind am 01./04.12.1998 zwei Teilgewinnabführungsverträge in der Form stiller Gesellschaftsverträge abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 7 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlagen von 2.000.000,00 DM und 1.000.000,00 DM. Diesen beiden Verträgen hat die Hauptversammlung durch entsprechende Beschlüsse vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Liga Spar- und Kreditgenossenschaft eG, Regensburg, ist am 01./07.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM mit dem LIBOR (London Interbank Offered Rate)-Satz für Deutsche Mark-Einlagen bzw., nach Einführung des EURIBOR, dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)- Satz für Euro-Einlagen (jeweils ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (jeweils der "Angebotssatz"), jeweils zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei für das erste Rumpfgeschäftsjahr der Angebotssatz von 1 Monat und für die folgenden Geschäftsjahre der Angebotssatz von 12 Monaten zugrundezulegen ist und die Ermittlung des LIBORbzw. EURIBOR-Satzes jeweils durch die Bank erfolgt. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, ist am 08./10.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,82 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der NOVA Krankenversicherung a.G., Hamburg, ist am 08./10.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,82 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung ebensfalls durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der ABN AMRO Bank (Deutschland) AG, Frankfurt am Main, ist am 09.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 25.000.000,00 DM mit dem LIBOR (London Interbank Offered Rate)-Satz für Deutsche Mark-Einlagen bzw., nach Einführung des EURIBOR, dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)- Satz für Euro-Einlagen (jeweils ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (jeweils der "Angebotssatz"), jeweils zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei für das erste Rumpfgeschäftsjahr der Angebotssatz von 1 Monat und für die folgenden Geschäftsjahre der Angebotssatz von 12 Monaten zugrundezulegen ist und die Ermittlung des LIBORbzw. EURIBOR-Satzes jeweils durch die Bank erfolgt. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank AG, Frankfurt am Main, ist am 08./09.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 100.000.000,00 DM mit dem LIBOR (London Interbank Offered Rate)-Satz für Deutsche Mark-Einlagen bzw., nach Einführung des EURIBOR, dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)- Satz für Euro-Einlagen (jeweils ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (jeweils der "Angebotssatz"), jeweils zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei für das erste Rumpfgeschäftsjahr der Angebotssatz von 1 Monat und für die folgenden Geschäftsjahre der Angebotssatz von 12 Monaten zugrundezulegen ist und die Ermittlung des LIBORbzw. EURIBOR-Satzes jeweils durch die Bank erfolgt. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Aspecta Lebensversicherung AG, Hamburg, ist am 09.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,77 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 20.000.000,00 DM. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der BHW Bank AG, Hameln, ist am 09.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,76 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 25.000.000,00 DM. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung ebensfalls durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, ist am 08./10.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Hamburg, ist am 08./10.12.1998 ein Teilgewinnabführungsvertrag in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,82 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 10.12.1998 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Mecklenburgische Leben Versicherungs-AG, Hannover, ist am 25.01./05.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 15.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss am 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Mecklenburgische Versicherungsgesellschaft a.G., Hannover, ist am 25.01./05.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 15.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Diesem Vertrag wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Berlinische Lebensversicherung AG, Wiesbaden, ist am 25./27.01.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,65 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 2.556.459,41 Euro. Diesem Vertrag wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Berlinische Lebensversicherung AG, Wiesbaden, ist am 25./27.01.1999 ein weiterer Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,65 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 2.556.459,41 Euro. Auch diesem Vertrag wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der SGZ-Bank AG, Frankfurt, ist am 01./03.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 75.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Diesem Vertrag wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der VHV Autoversicherungs- AG, Frankfurt, ist am 01./08.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,54 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM. Diesem Vertrag wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G., Köln, ist am 02./08.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,63 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 15.000.000,00 Euro. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss am 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG, Köln, ist am 02./08.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,63 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 5.000.000,00 Euro. Diesem Vertrag wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der DEVK Rückversicherungsund Beteiligungs-AG, Köln, ist am 02./08.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,63 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 5.000.000,00 Euro. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss am 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Heilbronn eG, Heilbronn, ist am 22.02./01.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,76 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 25.03.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Sparda-Bank Karlsruhe eG, Karlsruhe, ist am 11./15.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 8.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der Sparda-Bank Stuttgart eG, Stuttgart, ist am 15./22.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 12.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der Sparda-Bank Stuttgart eG, Stuttgart, ist am 15./22.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 12.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der GZB-Bank Genossenschaftliche Zentralbank AG, Stuttgart, ist am 15./23.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 50.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank AG im Kreis Böblingen, Sindelfingen, ist am 15./22.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 5.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der Stuttgarter Bank AG, Stuttgart, ist am 15./18.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Zwischen der Gesellschaft und der JUPITER Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, ist am 15./17.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,64 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 50.000.000,00 DM. Zwischen der Gesellschaft und der Allgemeinen Deutschen Direktbank AG, Frankfurt, ist am 19.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 7,00 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM. Zwischen der Gesellschaft und der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, Hamburg, ist am 15./23.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 7,00 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 17.000.000,00 DM. Zwischen der Gesellschaft und der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, Hamburg, ist am 15./23.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 7,00 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 13.000.000,00 DM. Zwischen der Gesellschaft und der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG, Hamburg, ist am 15./23.03.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen, dem die Hauptversammlung durch Beschluss am 25.03.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 7,00 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 20.000.000,00 DM. Zwischen der Gesellschaft und der Sparkasse Detmold, Detmold, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne von § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 01./14.04.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft am 27.05.1999 zugestimmt hat. Zur Höhe des abzuführenden Gewinns ist folgendes vereinbart: Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12-Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei für das erste Rumpfgeschäftsjahr der für die restlichen Monate ab Einzahlung der Einlage zugrundezulegende Angebotssatz (aufgerundet auf volle Monate) und für die folgenden Geschäftsjahre der Angebotssatz von 12 Monaten zugrundegelegt ist und die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Der Gewinn bzw. Verlust der Bank in einem bestimmten Geschäftsjahr errechnet sich auf der Grundlage des Jahresabschlusses vor Berücksichtigung des auf den stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- oder Verlaustanteils wie folgt: Jahresüberschuss/-fehlbetrag plus Gewinnvortrag/minus Verlustvortrag plus Entnahmen aus der Kapitalrücklage und aus Gewinnrücklagen minus Einstellungen in Gewinnrücklagen. Zwischen der Gesellschaft und der Nassauische Sparkasse, Wiesbaden, besteht ein weiterer Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne von § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 28.04./06.05.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft am 27.05.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei für das erste Rumpfgeschäftsjahr der für die restlichen Monate ab Einzahlung der Einlage zugrundezulegende Angebotssatz (aufgerundet auf volle Monate) und für die folgenden Geschäftsjahre der Angebotssatz von 12 Monaten zugrundegelegt ist und die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Der Gewinn bzw. Verlust der Bank in einem bestimmten Geschäftsjahr errechnet sich auf der Grundlage des Jahresabschlusses vor Berücksichtigung des auf den stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- oder Verlaustanteils wie folgt: Jahresüberschuss/-fehlbetrag plus Gewinnvortrag/minus Verlustvortrag plus Entnahmen aus der Kapitalrücklage und aus Gewinnrücklagen minus Einstellungen in Gewinnrücklagen. Zwischen der Gesellschaft und der DG Deutsche Genossenschaftsbank AG, Frankfurt, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag im Sinne von § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG vom 19./21.05.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages, dem die Hauptversammlung der Gesellschaft am 27.05.1999 zugestimmt hat. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, entspricht die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft einer Verzinsung des Nominalbetrages seiner Einlage von 50.000.000,00 DM mit dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)-Satz für 12- Monats-Euro-Einlagen (ausgedrückt als Prozentsatz per annum) (der "Angebotssatz"), zuzüglich der Marge von 2,50 % p.a. (die "Marge"), wobei für das erste Rumpfgeschäftsjahr der für die restlichen Monate ab Einzahlung der Einlage zugrundezulegende Angebotssatz (aufgerundet auf volle Monate) und für die folgenden Geschäftsjahre der Angebotssatz von 12 Monaten zugrundegelegt ist und die Ermittlung des EURIBOR-Satzes durch die Bank erfolgt. Der Gewinn bzw. Verlust der Bank in einem bestimmten Geschäftsjahr errechnet sich auf der Grundlage des Jahresabschlusses vor Berücksichtigung des auf den stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- oder Verlaustanteils wie folgt: Jahresüberschuss/-fehlbetrag plus Gewinnvortrag/minus Verlustvortrag plus Entnahmen aus der Kapitalrücklage und aus Gewinnrücklagen minus Einstellungen in Gewinnrücklagen. Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Vereinbarungen zur Höhe des jeweils abzuführenden Gewinns wird auf die jeweils eingereichten Vertragsunterlagen verwiesen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zu 20.000.000,00 Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bareinlage bis spätestens 16.12.2004 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Zwischen der Gesellschaft und dem DEVK- Lebensversicherungsverein a.G., Köln, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 31.08./21.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 8,30% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 10.000.000,00 Euro; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigentmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. Die Rechte und Pflichten der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. aus dem Teilgewinnabführungsvertrag vom 31.08./21.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftsvertrages sind abgetreten an die DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG. Zwischen der Gesellschaft und der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G., Dortmund, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 01./22.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 7,94% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 5.000.000,00 DM; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigenmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Berlinische Lebensversicherungs AG, Wiesbaden, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 02./07.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 8,37% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 2.500.000,00 Euro; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigenmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Berlinische Lebensversicherungs AG, Wiesbaden, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 02./07.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 8,37% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 3.500.000,00 Euro; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigenmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung A.G. für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 06./10.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 8,325% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 5.000.000,00 DM; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigenmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Alzey eG besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 09./22.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 8,000% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 2.000.000,00 DM; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigenmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der Volksbank Schorndorf eG besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 09./13.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 8,00% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 3.000.000,00 Euro; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigenmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. Bezüglich der weiteren Einzelheiten der Vereinbarungen zur Höhe des jeweils abzuführenden Gewinns wird auf die jeweils eingereichten Vertragsunterlagen verwiesen. | a) 04.08.2004 Schütz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Blatt 92 ff. Sonderband |
| 2 | Prokura erloschen: Schuhmacher, Axel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 23.08.2004 Simon | ||||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 03.09.2004 Mieth | ||||
| 4 | Prokura erloschen: Stickel, Dietmar, Messenkamp, *XX.XX.XXXX | a) 26.11.2004 Dinges-Król | ||||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Tölzel, Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Stricker, Arnd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Strakeljahn, Hildegard, Köln, *XX.XX.XXXX Dr. Proschka, Claus, Bensheim, *XX.XX.XXXX Löser, Rolf, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX | a) 29.03.2005 Sikora | ||||
| 6 | b) Bestellt als Vorstand: Stricker, Arnd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Kickum, Norbert, Berg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Stricker, Arnd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 27.05.2005 Dinges-Król | |||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 18.05.2005 hat die Änderung des §§ 4 Abs. 5 und Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital), 7 (Vorstand) und § 11 Abs. 1 und Abs. 5 (Aufsichtsrat) beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Satzung vom 18.05.2005 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 12.05.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 50.000.000,-- EUR durch Ausgabe von Inhaberaktien gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/I). | a) 16.06.2005 Schnorbus b) Satzung Blatt 105ff. Sonderband | ||||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Danne, Matthias, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX | a) 13.09.2005 Dinges-Król | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: Kickum, Norbert, Berg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Strakeljahn, Hildegard, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 21.12.2005 Dinges-Król | |||
| 10 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Köller, Karsten von, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Hoffmann, Dirk, Berlin, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Müller, Michael, Berlin, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Dr. Danne, Matthias, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX | a) 23.01.2006 Dinges-Król | ||||
| 11 | Prokura erloschen: Sabel, Heinz-Rudolf, Bad Camberg, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Stupp, Marita, Bergisch-Gladbach, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Berner, Gerhard, Schöneck-Kilianstädten, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Hoffmann, Ronald, Goldbach, *XX.XX.XXXX | a) 19.06.2006 Sikora | ||||
| 12 | c) Der Betrieb von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 KWG mit Ausnahme des Investmentgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 KWG; das Pfandbriefgeschäft nach § 1 Abatz 1 Satz 2 Nr. 1a KWG ist auf die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 PfandBG) und Öffentlichen Pfandbriefen (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 PfandBG) beschränkt. | a) Die Hauptversammlung vom 21.06.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7, 11 Abs. 5, 16 und 18 Abs. 1 beschlossen. | a) 25.07.2006 Schnorbus b) Satzung Blatt 58ff. Sonderband VII | |||
| 13 | Prokura erloschen: Klinker, Joachim Walter, Berlin, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Nilsson, Carsten, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Philbert, Bruno, Eschborn, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Proschka, Claus, Bensheim, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Stenos, Panajota, Hochheim am Main, *XX.XX.XXXX | a) 17.08.2006 Schnettler | ||||
| 14 | b) Geändert, nun: Vorstand: Dr. Köller, Karsten von, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Nolting, Claus, München, *XX.XX.XXXX | a) 12.10.2006 Dinges-Król | ||||
| 15 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Köller, Karsten von, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 06.11.2006 Sikora | ||||
| 16 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bornemann, Michael Peter, Bad Soden, *XX.XX.XXXX | a) 03.01.2007 Dinges-Król | ||||
| 17 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Elmo Leasing Fünfte GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main zu HRB 73836) verschmolzen. | a) 04.04.2007 Gröschel | ||||
| 18 | b) Bestellt als Vorstand: Dr. Vajc, Klaus, Hamburg, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Löser, Rolf, Kronberg im Taunus, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Nonnenmacher, Werner, Dietzenbach Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ghaliai, Kambiz, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 27.04.2007 Dinges-Król | |||
| 19 | b) Zwischen der Gesellschaft und der VHV Autoversicherungs- AG, Hannover, ist am 01./08.02.1999 ein Teilgewinnabführungsvertrag in Form eines stillen Gesellschaftsvertrages abgeschlossen. Wenn und soweit der Gewinn der Bank hierfür ausreicht, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 6,54 % p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage von 10.000.000,00 DM. Diesem Vertrag wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.02.1999 zugestimmt. Zwischen der Gesellschaft und der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G., Köln, besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag vom 31.08./21.09.1999 in der Form eines stillen Gesellschaftervertrages. Wenn und soweit der nach § 5.3 ermittelte Gewinn der Bank ausreicht, die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters und die Gewinnbeteiligungen der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlagen ebenfalls den Eigenmitteln der Bank zugerechnet werden, voll zu bedienen, beträgt die Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters für ein Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft 8,30% p.a. des Nominalbetrages seiner Einlage in Höhe von 10.000.000,00 Euro; reicht der nach § 5.3 ermittelte Gewinn dafür nicht aus, werden der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters sowie die Gewinnansprüche der anderen stillen Gesellschafter, deren Einlage den Eigentmitteln der Bank ebenfalls zugerechnet werden, entsprechend anteilig gekürzt. Sofern die Gewinnbeteiligung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen ist, erfolgt die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl von Tagen im Berechnungszeitraum dividiert durch 365 bzw. im Fall von Schaltjahren, durch 366. Diesem Vertrag hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 28.10.1999 zugestimmt. | a) 27.06.2007 Gröschel b) Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 04.08.2004. | ||||
| 20 | b) Die Teilgewinnabführungsverträge in Form von stillen Beteiligungen mit der - ABN Amro Bank (Deutschland) AG vom 09.12.1998, - Allgemeine Deutsche Direktbank AG (jetzt ING-DiBa AG) vom 19.03.1999, - ASPECTA Lebensversicherung AG vom 09./10.12.1998, - Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. vom 01./04.12.1998, - Bayerische Beamten Versicherung AG vom 01./04.12.1998, - Berlinische Lebensversicherung AG vom 25./27.01.1999 (Einlagesumme: 2.556.459,41 EUR), - Berlinische Lebensversicherung AG vom 25./27.01.1999 (Einlagesumme: 2.556.459,41 EUR), - Berlinische Lebensversicherung AG vom 02./07.09.1999 (Einlagesumme: 2.500.000,00 EUR), - Berlinische Lebensversicherung AG vom 02./07.09.1999 (Einlagesumme: 3.500.000,00 EUR), - BHW Bank AG vom 09.12.1998, - DEVK Allgemeine Lebensversicherungs AG vom 02./08.02.1999, - DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G. vom 02./08.02.1999, - DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG vom 02./08.02.1999, - DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-AG vom 31.08./21.09.1999, - DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank AG (jetzt: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank) vom 08./09.12.1998, - DG Bank Deutsche Genossenschaftsbank AG (jetzt: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank) vom 19./21.05.1999, - SGZ-Bank AG (jetzt: DZ Bank AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank) vom 01./03.02.1999, - GZB-Bank Genossenschaftliche Zentralbank AG (jetzt: DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank) vom 15./23.03.1999, - IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe vom 08./10.12.1998, - IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe vom 06./10.09.1999, - JUPITER Verwaltungsgesellschaft mbH vom 15./17.03.1999, - Liga Spar- und Kreditgenossenschaft eG (jetzt LIGA Bank eG) vom 01./07.12.1998, - Mecklenburgische Leben Versicherungs-AG (jetzt Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG) vom 25.01./05.02.1999, - Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a.G. vom 25.01./05.02.1999, - Nassauische Sparkasse vom 28.04./06.05.1999, - IDUNA Allgemeine Versicherung AG (jetzt: NOVA Allgemeine Versicherung AG) vom 08./10.12.1998, - Nova Krankenversicherung a.G. (jetzt: SIGNAL Krankenversicherung a.G.) vom 08./10.12.1998, - Sparda-Bank Stuttgart eG (jetzt: Sparda-Bank Baden- Württemberg eG) vom 15./22.03.1999, - Sparda-Bank Karlsruhe eG (jetzt: Sparda-Bank Baden- Württemberg eG) vom 11./15.03.1999, - Sparkasse Detmold vom 01./14.04.1999, - Stuttgarter Bank AG (jetzt: Stuttgarter Volksbank AG) vom 15./18.03.1999, - VHV Autoversicherungs-AG (jetzt: VHV Allgemeine Versicherung AG) vom 01./08.02.1999, - Volksbank AG im Kreis Böblingen (jetzt: Vereinigte Volksbank AG) vom 15./22.03.1999, - Volksbank Alzey eG vom 09./22.09.1999, - Volksbank Schorndorf eG (jetzt: Volksbank Rems eG) vom 09./13.09.1999, - Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG vom 15./23.03.1999, - Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG vom 15./23.03.1999 (Einlagesumme: 13.000.000,00 DM), - Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG vom 15./23.03.1999 (Einlagesumme: 17.000.000,00 DM), - Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. vom 01./22.09.1999 wurden mit der Maßgabe geändert, dass nunmehr die LSF5 AHN Holdings I, L.P. (Limited Partnership), eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht des USamerikanischen Bundesstaates Delaware, Gläubiger ist. Diesen Gläubigerwechseln hat die Hauptversammlung durch Beschluss vom 31.10.2006 zugestimmt. | a) 28.06.2007 Gröschel | ||||
| 21 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2007, dem die Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag zugestimmt hat, mit der Elmo Leasing Zehnte GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 73841) verschmolzen. | a) 03.07.2007 Gröschel | ||||
| 22 | a) COREALCREDIT BANK AG | Prokura erloschen: Schröder, Joachim W., Wiesbaden, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) und § 9 beschlossen. | a) 06.08.2007 Gröschel | ||
| 23 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Helm, Jürgen, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX Arendt, Thomas, Maintal, *XX.XX.XXXX Herkle, Marcus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Flügel, Marcus, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Dr. Müller, Thomas, Laatzen, *XX.XX.XXXX Mozzi, Christof, Wirges, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Tölzel, Peter, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Jung, Jürgen, Eschborn-Niederhöchstadt, *XX.XX.XXXX | a) 21.01.2008 Diehl b) Fall 31 | ||||
| 24 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Personenbezogene Daten geändert, nun: Ghaliai, Kambiz, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 21.01.2008 Diehl b) Fall 32 | ||||
| 25 | Prokura erloschen: Bornemann, Michael Peter, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Jürgen, Niddatal, *XX.XX.XXXX | a) 14.07.2008 Diehl b) Fall 34 | ||||
| 26 | Prokura erloschen: Brockhoff, Frank, Köln, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Helm, Jürgen, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX | a) 23.10.2008 Diehl b) Fall 35 | ||||
| 27 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Stempfle, Andreas, München, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2009 Schuster b) Fall 36 | ||||
| 28 | b) Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main | b) Die Hauptversammlung vom 04.01.2008 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die LSF 5 German Investments, L.P. mit dem Sitz in Dallas, Texas/USA (Limited Partnership nach dem Recht des Staates Delaware) gegen Barabfindung beschlossen. | a) 23.06.2009 Leifert b) Fall 38 | |||
| 29 | a) Die Hauptversammlung vom 31.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 5 (Genehmigtes Kapital) sowie in § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2 (Leitung der Hauptversammlung) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2005/I ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2009 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.08.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 50.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009/I). | a) 23.09.2009 Glöckner b) Fall 39 | ||||
| 30 | Prokura erloschen: Mozzi, Christof, Wirges, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2010 Leifert b) Fall 40 | ||||
| 31 | a) Die Hauptversammlung vom 15.06.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 9 (Aufsichtsrat), 11 (Aufsichtsratssitzungen), 16 (Einberufung der Hauptversammlung, Teilnahme), 17 (Stimmrecht) und 18 (Leitung der Hauptversammlung, Beschlüsse) beschlossen. | a) 07.07.2010 Wilhelm b) Fall 42 | ||||
| 32 | Prokura erloschen: Stempfle, Andreas, München, *XX.XX.XXXX | a) 02.09.2010 Wilhelm b) Fall 43 | ||||
| 33 | a) Die Hauptversammlung vom 09.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 07.07.2011 Wilhelm b) Fall 45 | ||||
| 34 | b) Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 58 - 62, 60389 Frankfurt am Main | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Cremer, Leo Heinrich, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Hahn, Tassilo Daniel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 07.03.2012 Gollbach b) Fall 46 | |||
| 35 | b) Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 58 - 62, 60322 Frankfurt am Main | b) Die beiden mit der Bayerischen Beamten Lebensversicherungs aG, München am 01./04.12.1998 abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch Zeitablauf beendet. Die beiden mit der Bayerischen Beamten-Versicherungs AG, München am 01./04.12.1998 abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge sind durch Zeitablauf beendet. Der mit der Liga Spar- und Kreditgenossenschaft eG, Regensburg am 01./07.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg am 08./10.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der NOVA Krankenversicherung a.G., Hamburg am 08./10.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der ABN AMRO Bank (Deutschland) AG, Frankfurt am Main am 09.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank AG, Frankfurt am Main am 08./09.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der Aspecta Lebensversicherung AG, Hamburg am 09.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der BHW Bank AG, Hameln am 09.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Hamburg am 08./10.12.1998 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Zeitablauf beendet. Der mit der Mecklenburgische Leben Versicherungs-AG, Hannover am 25.01./05.02.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.08.2008 beendet. Der mit der Mecklenburgische Versicherungsgesellschaft a.G., Hannover am 25.01./05.02.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.08.2008 beendet. Der mit der Berlinische Lebensversicherung AG, Wiesbaden am 25.01./27.01.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Berlinische Lebensversicherung AG, Wiesbaden am 25.01./27.01.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der SGZ-Bank AG, Frankfurt am Main am 01./03.02.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversicherungsverein a.G., Köln am 02./08.02.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG, Köln am 02./08.02.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der DEVK Rückversciehrugns- und Beteiligungs-AG, Köln am 02./08.02.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Volksbank Heilbronn eG, Heilbronn am 02.22./01.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Sparda-Bank Karlsruhe eG, Karlsruhe am 11./15.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Sparda-Bank Stuttgart eG, Stuttgart am 15./22.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der GZB-Bank Genossenschaftliche Zentralbak AG, Stuttgart am 15./23.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Volksbank AG im Kreis Böblingen, Sindelfingen am 15./22.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Stuttgarter Bank AG, Stuttgart am 15./18.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der JUPITER Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg am 15./17.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Allgemeinen Deutschen Direktbank AG, Frankfurt am Main am 19.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, Hamburg am 15./23.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Volksfürsorge Duetsche Lebensversciherung AG, Hamburg am 15./23.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG, Hamburg am 15./23.03.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Sparkasse Detmold, Detmold am 01./14.04.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der Nassauische Sparkasse, Wiesbaden am 28.04./06.05.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der DG Deutsche Genossenschaftbank AG, Frankfurt am Main am 19./21.05.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. Der mit der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherungs a.G., Dortmund am 01./22.09.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der mit der Berlinischen Lebensversicherungs AG, Wiesbaden am 02./07.09.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der mit der Berlinischen Lebensversicherungs AG, Wiesbaden am 02./07.09.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der mit der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung A.G. für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg am 06./10.09.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der mit der Volksbank Alzey eG, Alzey am 09./22.09.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der mit der Volksbank Schorndorf eG, Schorndorf am 09./13.09.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der mit der DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Lebensversciehrungsverein a.G., Köln am 31.08/21.09.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der mit der VHV Autoversicherungs-AG, Hannover am 01./08.02.1999 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2009 beendet. | a) 29.11.2012 Raab b) Fall 47 | |||
| 36 | b) Geändert, nun: Vorstand: Dr. Vajc, Klaus, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Personenbezogene Daten geändert, nun: Dr. Müller, Thomas, Kelkheim, *XX.XX.XXXX | a) 22.01.2014 Zorn b) Fall 49 | |||
| 37 | a) Die Hauptversammlung vom 14.03.2014 hat die Änderung des § 19 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. b) Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die LSF5 Explorer LLC & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 47692) übertragen. | a) 31.03.2014 Pussehl b) Fall 50 | ||||
| 38 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Nolting, Claus, München, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Grzesik, Reinhard, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bullerdieck, Friedhelm, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 01.04.2014 hat die Änderung des § 13, Absatz 2 (weitere Befugnisse des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen. b) Mit der Aareal IT Beteiligungen GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21097) als herrschendem Unternehmen ist am 01.04.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung am selben Tag zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. | a) 04.04.2014 Pussehl b) Fall 51 | |||
| 39 | a) Die Hauptversammlung vom 14.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 29.07.2014 Pussehl b) Fall 52 | ||||
| 40 | Prokura erloschen: Arendt, Thomas, Maintal, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Ghaliai, Kambiz, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Herkle, Marcus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Hoffmann, Jürgen, Niddatal, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Wobalka, Michael, Oberursel, *XX.XX.XXXX | a) 23.04.2015 Zentgraf b) Fall 53 | ||||
| 41 | b) Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.05.2015 einen Teil ihres Vermögens (den Bankbetrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Aareal Bank AG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 13184) übertragen. | a) 15.06.2015 Zentgraf b) Fall 55 | ||||
| 42 | a) Aareal Beteiligungen AG c) Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. | a) Die Hauptversammlung vom 16.06.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1.1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 16 (Hauptversammlung) beschlossen. | a) 17.06.2015 Zentgraf b) Fall 56 | |||
| 43 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Vajc, Klaus, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Stricker, Arnd, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Biesen, Heinz, Bad Münstereifel-Arloff, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Flügel, Marcus, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Hahn, Tassilo Daniel, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Wobalka, Michael, Oberursel, *XX.XX.XXXX Prokura erloschen: Dr. Cremer, Leo Heinrich, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) 02.07.2015 Hornburg b) Fall 57 | |||
| 44 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Grzesik, Reinhard, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Bullerdieck, Friedhelm, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dr. Müller, Thomas, Kelkheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Pasewald, Dirk, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Ubachs, Andreas, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Dr. Müller, Thomas, Kelkheim, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Brankatschk, Christian, Egelsbach, *XX.XX.XXXX | a) 30.11.2015 Hornburg b) Fall 59 | |||
| 45 | a) Die Hauptversammlung vom 02.12.2015 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 4 (Grundkapital und Aktien), § 5 (Vorstand) und § 6 (Vertretungsbefugnis) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2009/I ist aufgehoben. | a) 14.12.2015 Hornburg b) Fall 60 | ||||
| 46 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Paulinenstraße 15, 65189 Wiesbaden | a) 07.07.2016 Hornburg b) Fall 62 | ||||
| 47 | Prokura erloschen: Henzler, Elke, Neuberg, *XX.XX.XXXX | a) 04.12.2017 Hornburg b) Fall 63 | ||||
| 48 | b) Bestellt als Vorstand: Adler, Marcus, Viernheim, *XX.XX.XXXX | a) 07.01.2020 Weber b) Fall 64 | ||||
| 49 | b) Nicht mehr Vorstand: Ubachs, Andreas, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX | a) 17.01.2020 Hornburg b) Fall 65 | ||||
| 50 | Prokura erloschen: Brankatschk, Christian, Egelsbach, *XX.XX.XXXX | a) 12.10.2020 Hornburg b) Fall 66 | ||||
| 51 | a) Die Hauptversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 26.11.2020 Hornburg b) Fall 67 | ||||
| 52 | a) Die Hauptversammlung vom 21.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 28.07.2021 Pussehl b) Fall 68 | ||||
| 53 | b) Nicht mehr Vorstand: Adler, Marcus, Viernheim, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Weiß, Andreas, Ingelheim, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2023 Hornburg b) Fall 69 |
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