Nachweistätigkeiten und Identifizierung von Geschäftskontakten für institutionelle Investoren und Finanzanlagenvermittlung im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs.6 S.1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Zeljko Tipuric
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2006 mit Änderung vom 27.05.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78816) nach Bad Homburg v. d. Höhe beschlossen.
Außerdem wurde § 3 (Stammkapital) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Außerdem wurde § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
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