Der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von Unternehmen, die im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und Sportnahrung tätig sind sowie die Erbringung von Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marcus Borrmann
Osterholz-Scharmbeck
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Tag der ersten Eintragung: 20.09.2018
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.09.2018, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 243661) nach Breddorf beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile), 12 (Einziehung), 13 (Einziehungsvergütung), und 14 (Abtretung statt Einziehung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Kündigung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.