Handelsregister · HRB 5952

Chronologischer Auszug

Aachener Verkehrsverbund GmbH · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Aachener Verkehrsverbund GmbH

b)
Aachen

c)
Die Gesellschaft dient ausschließlich
Zwecken des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) und nimmt
im Rahmen des Aachener
Verkehrsverbundes folgende Aufgaben,
insbesondere durch die Beratung und
Koordination, wahr: - Verkehrskonzeptionen
und technische Standards (§ 6) -
Rahmenplanung für Produkte und
betriebliches Leistungsangebot (§ 7) -
Verbundtarif und
Beförderungsbedingungen (§ 8) -
Marketing, Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit, Fahrgastinformation (§
9) - Vertriebssystem (§ 10) -
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (§ 11) -
Umlageermittlung (§ 12) -
Einnahmenaufteilung (§ 13) -
Verbundbezogene Forschung und
Entwicklung (§ 14) - Mittelfristige
Verbundplanung, Verbundetat und
Ergebnisrechnung (§ 15) - Planung,
Organisation und Ausgestaltung des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) für
den Zweckverband (§ 2) - Erstellung des
SPNV-Nahverkehrsplanes für den
Zweckverband (§ 2) Die Ausführungen zu
den §§ 6 bis 16 gelten für den SPNV
sinngemäß.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sistenich, Hans Joachim, Bauingenieur, NB-
Vaals/NL
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Schmitz, Herbert Heinrich, Aachen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.05.1994 zuletzt geändert am
16.08.1996
a)
10.06.2002
Wiebe

b)
Tag der ersten
Eintragung: 02.08.1994
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
10.06.2002.

Beschluss Blatt 146 ff
Sonderband.

Tag der letzten
Eintragung 18.05.2001
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Mittelfristige
Verbundplanung, Verbundetat und Ergebnisrechnung), § 19
(Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 21
(Aufsichtsrat), § 22 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 23
(Durchführung von Aufsichtsratssitzungen), § 24
(Geschäftsführung), § 25 (Wirtschaftsplan und
Wirtschaftsgrundsätze) und § 26 (Jahresabschluss und
Lagebericht) sowie die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages
durch Hinzufügung von § 33 (Landesgleichstellungsgesetzes
NRW (LGG NRW)) beschlossen.
a)
24.08.2005
Bischoff
b)
Beschluss Blatt 176 ff
Sonderband
Gesellschaftsvertrag
Blatt 183 ff Sonderband
3c)
Die Gesellschaft dient ausschließlich
Zwecken des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt
im Rahmen des Aachener
Verkehrsverbundes folgende Aufgaben,
insbesondere durch die Beratung und
Koordination, wahr: 1.
Verkehrskonzeptionen und
Qualitätsstandards (§ 6) 2. Rahmenplanung
für Produkte und betriebliches
Leistungsangebot (§ 7) 3. Verbundtarif und
Beförderungsbedingungen (§ 8) 4.
Marketing, Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit, Fahrgastinformation (§
9) 5. Rahmenvorgaben für den Vertrieb (§
10) 6. Bewertung von Angebots- und
Tarfimaßnahmen (§ 11) 7.
Umlagenermittlung (§ 12) 8.
Einnahmenaufteilung (§ 13) 9.
Verbundbezogene Forschung und
Entwicklung (§ 14) 10. Mittelfristige
Verbundplanung, Verbundetat und
Ergebnisrechnung für den Öffentlichen
Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV, § 15)
11. Richtlinien (§ 16) 12. Unterstützung des
"Zweckverband Aachener
Verkehrsverbund" (ZV AVV) im Rahmen
seiner Mitgliedschaft im "Zweckverband
Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur -
Rheinland" (ZV NVR) 13. Vorschlag von
verbundraumbezogenen
Investitionsmaßnahmen zum jährlichen
Katalog des ZV NVR gemäß § 12 Abs. 5
ÖPNVG NRW 14. Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in der EUREGIO Maas-
Rhein (§ 2 Abs. 12) 15. Förderung des
ÖPNV im Rahmen der vom Land NRW
gewährten Mittel gemäß § 11 Abs. 2
ÖPNVG NRW 16. Abstimmung und
Koordination der lokalen Nahverkehrspläne
der Verbandsmitglieder des ZV AVV
(Verbandsmitglieder) mit dem SPNV-
Nahverkehrsplan des ZV NVR
25.600,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 17.01.2008
beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf
EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag
vollständig neuzufassen, insbesondere in § 3 (Stammkapital),
sowie § 1 Ziff. 4 (Gegenstand des Unternehmens) und damit
den Unternehmensgegenstand zu ändern.
a)
31.01.2008
Bischoff
4b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen
a)
05.03.2010
Langen
5a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2010 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Tätigkeit der
Gesellschaft) Abs. 1 und 5 , § 8 (Verbundtarif und
Beförderungsbedingungen) Abs. 1, § 15 (Mittelfristige
Verbundplanung, Verbundetat und Ergebnisrechnung für den
ÖSPV) Abs. 2, § 16 (Richtlinien) Abs. 2, § 22 (Aufgaben des
Aufsichtsrates) Abs. 3 und 4 sowie eine Änderung bzw.
Ergänzung in Anlage 1 und ferner die Anfügung einer neuen
Anlage 2 anstelle der bisherigen Anlage 2 zum
Gesellschaftsvertrag beschlossen.
a)
25.03.2010
Bischoff
6c)
Die Gesellschaft dient ausschließlich
Zwecken des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt
im Rahmen des Aachener
Verkehrsverbundes folgende Aufgaben,
insbesondere durch die Beratung und
Koordination, wahr: 1.
Verkehrskonzeptionen und
Qualitätsstandards (§ 6) 2. Rahmenplanung
für Produkte und betriebliches
Leistungsangebot (§ 7) 3. Verbundtarif und
Beförderungsbedingen (§ 8) 4. Marketing,
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,
Fahrgastinformation (§ 9) 5.
Rahmenvorgaben für den Vertrieb (§ 10) 6.
Bewertung von Angebots- und
Tarifmaßnahmen (§ 11) 7.
Umlagenermittlung (§ 12) 8.
Einnahmenaufteilung (§ 13) 9.
Verbundbezogenbe Forschung und
Entwicklung (§ 14) 10. Mittelfristige
Verbundplanung, Verbundetat und
Ergebnisrechnung für den Öffentlichen
Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV, § 15)
11. Richtlinien (§ 16) 12. Unterstützung des
"Zweckverband Aachener
Verkehrsverbund" (ZV AVV) im Rahmen
seiner Mitgliedschaft im "Zweckverband
Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur -
Rheinland" (ZV NVR) 13. Vorschlag von
verbundraumbezogenen
Investitonsmaßnahmen zum jährlichen
Katalog des ZV NVR gemäß § 12 Abs. 5
ÖPNVG NRW 14. Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in der EUREGIO Maas-
Rhein (§ 2 Abs. 12) 15. Förderung des
ÖPNV im Rahmen der vom Land NRW
gewährten Mittel gemäß § 11a und § 11
Abs. 2 ÖPNVG NRW, sowie die Förderung
des Sozialtickets gemäß den "Richtlinien
Sozialticket 2011". 16. Abstimmung und
Koordination der lokalen Nahverkehrspläne
der Verbandsmitglieder des ZV AVV
(Verbandsmitglieder) mit dem SPNV-
Nahverkehrsplan des ZV NVR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und
Gegenstand des Unternehmens), § 2 (Tätigkeit der
Gesellschaft), § 15 (Mittelfristige Verbundplanung,
Verbundetat und Ergebnisrechnung für den ÖSPV), § 26
(Aufgaben des Unternehmensbeirates), § 31 (Anlagen) und §
34 (Inkrafttreten) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
21.12.2012
Dr. Botterweck
7a)
Berichtigend eingetragen:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2012 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und
Gegenstand des Unternehmens), § 2 (Tätigkeit der
Gesellschaft), § 15 (Mittelfristige Verbundplanung,
Verbundetat und Ergebnisrechnung für den ÖSPV), § 26
(Aufgaben des Unternehmensbeirates), § 31 (Anlagen)
einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Satzung für den
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund und § 34
(Inkrafttreten) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
01.02.2013
Dr. Botterweck
8b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Sedlaczek, Heiko, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
a)
12.02.2013
Gräfen
9b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Sistenich, Hans Joachim, Bauingenieur, NB-
Vaals/NL
Bestellt als
Geschäftsführer:
Geulen, Hans-Peter, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
a)
21.01.2014
Pluntke
10c)
Die Gesellschaft dient ausschließlich
Zwecken des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie nimmt
im Rahmen des Aachener
Verkehrsverbundes folgende Aufgaben,
insbesondere durch die Beratung und
Koordination, wahr: 1.
Verkehrskonzeptionen und
Qualitätsstandards (§ 6) 2. Rahmenplanung
für Produkte und betriebliches
Leistungsangebot (§ 7) 3. Verbundtarif und
Beförderungsbedingen (§ 8) 4. Marketing,
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,
Fahrgastinformation (§ 9) 5.
Rahmenvorgaben für den Vertrieb (§ 10) 6.
Bewertung von Angebots- und
Tarifmaßnahmen (§ 11) 7.
Umlagenermittlung (§ 12) 8.
Einnahmenaufteilung (§ 13) 9.
Verbundbezogene Forschung und
Entwicklung (§ 14) 10. Mittelfristige
Verbundplanung, Verbundetat und
Ergebnisrechnung für den Öffentlichen
Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV, § 15)
11. Richtlinien (§ 16) 12. Unterstützung des
"Zweckverband Aachener
Verkehrsverbund" (ZV AVV) im Rahmen
seiner Mitgliedschaft im "Zweckverband
Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur -
Rheinland" (ZV NVR) 13. Vorschlag von
verbundraumbezogenen
Investitionsmaßnahmen zum jährlichen
Katalog des ZV NVR gemäß § 12 Abs. 5
ÖPNVG NRW 14. Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in der EUREGIO Maas-
Rhein (§ s Abs. 12) 15. Förderung des
ÖPNV im Rahmen der vom Land NRW
gewährten Mittel gemäß § 11a und § 11
Abs. 2 ÖPNVG NRW, sowie die Förderung
des Sozialtickets gemäß den "Richtlinien
Sozialticket 2011" 16. Abstimmung und
Koordination der lokalen Nahverkehrspläne
der Verbandsmitglieder des ZV AVV
(Verbandsmitglieder) mit dem SPNV-
Nahverkehrsplan des ZV NVR 17.
Umfassende Unterstützung des ZV AVV bei
seiner Aufgabenwahrnehmung
einschließlich Geschäftsstellenfunktion 18.
Sicherung von Qualitätsstandards für den
Verbundverkehr 19. Implementierung eines
intermodalen Informationssystems und
Hinwirkung auf eine intermodale,
verbundeinheitliche Vertriebsplattform 20.
Regelmäßige Messung der
Kundenzufriedenheit im Verbundverkehr
(z.B. in Form eines Kundenbarometers) im
Auftrag der Aufgabenträger oder der im
Verbundraum tätigen
Verkehrsunternehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 2 (Tätigkeit der
Gesellschaft) , § 6 (Verkehrskonzeptionen und
Qualitätsstandards), § 7 (Rahmenplanung für Produkte und
betriebliches Leistungsangebot), § 10 (Rahmenvorgaben für
den Vertrieb) und § 26 (Aufgaben des Unternehmensbeirates)
beschlossen und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. § 15 (Mittelfristige
Verbundplanung, Verbundetat und Ergebnisrechnung für den
ÖSPV) ist neugefasst worden und ferner ist eine neue Anlage
2 anstelle der bisherigen Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag
genommen.
a)
09.04.2015
Dr. Botterweck
11a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 24
(Geschäftsführung), § 25 (Unternehmensbeirat) und § 26
(Aufgaben des Unternehmensbeirates) beschlossen. Zudem
ist eine neue Anlage 1 und 2 anstelle der bisherigen Anlagen
1 und 2 zum Gesellschaftsvertrag genommen worden.
a)
17.11.2016
Dr. Botterweck
12b)
Nach Änderung des Wohnortes:
Geschäftsführer:
Sedlaczek, Heiko, Köln, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Neumann, Dirk Gerhard, Düren, *XX.XX.XXXX
a)
18.07.2017
Gatzen
13Prokura erloschen:
Schmitz, Herbert Heinrich, Aachen
a)
29.11.2018
Gordalla
14Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Bünten, Katrin, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
a)
21.02.2019
Huken
15a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 24
(Geschäftsführung), § 25 (Unternehmensbeirat) und § 26
(Aufgaben des Unternehmensbeirates) beschlossen.
a)
04.07.2019
Dr. Moosheimer

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