Handelsregister · VR 4399 früher Amtsgericht Lennestadt
Chronologischer Auszug
A.S.V. Plötze Lennestadt e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) ASV Plötze Lennestadt e.V. b) Lennestadt | a) Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden. b) Vorstand: Klöckner, Arne, Siegen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 05.10.1980 zuletzt geändert am 01.02.1986 | a) 07.09.2009 Jansohn b) Satzung Bl. 5-11, Satzungsändernde Beschl. Bl. 25, 51 d.A. Tag der ersten Eintragung: 01.11.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 399 Amtsgericht Lennestadt getreten. Freigegeben am 07.09.2009. |
| 2 | a) Aufgrund anderer Schreibweise nunmehr: A.S.V. Plötze Lennestadt e.V. | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Schriftführer und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende befinden muss, vertreten gemeinsam den Verein. b) Nach Ergänzung des Vorstandsamtes: 1. Vorsitzender: Klöckner, Arne, Siegen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2 .Vorsitzender: Kramer, Jürgen, Attendorn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Kramer, Gabriele, Attendorn, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Bertels, Gerhard, Attendorn, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25. Oktober 2008 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertertungsregelung beschlossen. | a) 15.10.2009 Wickel b) Beschluss Bl. 80-82 d.A. Neufassung der Satzung Bl. 83- 85 d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.