Handelsregister · VR 4399 früher Amtsgericht Lennestadt

Chronologischer Auszug

A.S.V. Plötze Lennestadt e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ASV Plötze Lennestadt e.V.

b)
Lennestadt
a)
Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden.

b)
Vorstand:
Klöckner, Arne, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.10.1980 zuletzt geändert am 01.02.1986
a)
07.09.2009
Jansohn

b)
Satzung Bl. 5-11,
Satzungsändernde Beschl. Bl. 25,
51 d.A.
Tag der ersten Eintragung:
01.11.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes 399 Amtsgericht
Lennestadt getreten.
Freigegeben am 07.09.2009.
2a)
Aufgrund anderer Schreibweise nunmehr:
A.S.V. Plötze Lennestadt e.V.
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Schriftführer und
der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder,
unter denen sich der 1. Vorsitzende oder der 2.
Vorsitzende befinden muss, vertreten gemeinsam den
Verein.

b)
Nach Ergänzung des Vorstandsamtes:
1. Vorsitzender:
Klöckner, Arne, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2 .Vorsitzender:
Kramer, Jürgen, Attendorn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Kramer, Gabriele, Attendorn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bertels, Gerhard, Attendorn, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25. Oktober 2008 hat die Neufassung der Satzung und mit
ihr die Änderung der allgemeinen Vertertungsregelung beschlossen.
a)
15.10.2009
Wickel

b)
Beschluss Bl. 80-82 d.A.
Neufassung der Satzung Bl. 83-
85 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.