Herstellung, Vertrieb und Handel mit Erzeugnissen der Sensortechnik einschließlich der Anwendungsberatung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehererer Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ute Katharina Scheel
Wörth am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23. März 1992
Die Gesellschafterversammlung vom 11. Januar 2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Meerbusch beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 10. September 2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 48.870,93 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § § 3 (Stammkapital), 5 (Gesellschafterversammlung) Ziffer (2), 6 (Schäftsführung) Ziffer (3) g), 17 (Bekanntmachungen) zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 6. April 1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 5 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 18 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 22 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.