Beratung, Vermarktung und Vermittlung von Berufssportlern, Vermittlung von Werkverträgen aller Art sowie die Vermarktung von Wertstoffen aller Art. Ferner die Durchführung von Werkverträgen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern oder einem Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Helena Katharina Lieven
Dormagen
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Tanja Lieven
Dormagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23. April 1998 zuletzt geändert am 1. Oktober 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 25. Februar 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24. November 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. April 2006 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 Abs. 1 (Firma, Sitz), 2 Abs. 1 (Gegenstand), 11 Abs. 1 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28. Mai 2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 12. November 2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 24 Sonderband
Beschluss Blatt 45 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 49 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 59 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 63 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 76 R. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 80 ff. Sonderband
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (501 IN 242/24) vom 24. Januar 2025 ist Rechtsanwalt Mark Steh, Neuss zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.