Handelsregister · HRB 251312

Registerinformationen

A & R Hausverwaltungs GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
A & R Hausverwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Böblingen
Geschäftsanschrift
Bahnhofstraße 18, 71032 Böblingen
Kapital
50.000,00 DEM

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 251312
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
21.07.2026
Abrufstand
23.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Übernahme von Hausverwaltungen für Eigentumswohnungen und Mietwohnungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Martin Holger Zebisch

Ammerbuch

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 26.07.1983
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 Abs. 2 (Sitz) und Ziffer 9 Abs. 2 (Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 Abs. 2 beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.07.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 19.08.1983
  • Sonderband Blatt 1-8
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 4-7

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.06.2026 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Zebisch Immobilien GmbH & Co. KG", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 721782) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.