Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sören Kellermann
Mainbernheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2002.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2003 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) 6 (Geschäftsführung/Vertretung), 9 (Abtretung von Geschäftsanteilen, Ankaufsrecht), 11 (Einziehung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2004 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2025 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB;
Beschluss Bl. 6 SB; neue Satzung Bl. 7 SB;
Beschluss Bl. 9 SB; neue Satzung Bl. 10 SB;
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