Handelsregister · HRB 751750
Chronologischer Auszug
A-PHYS Ingenieurgesellschaft mbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) A-PHYS Ingenieurgesellschaft mbH b) Heidelberg Geschäftsanschrift: Am Paradeplatz 20, 69126 Heidelberg c) Beratungsingenieurbüro für Bauphysik: für Raum- und Bauakustik, Erstellung von Wärmeschutznachweisen, Energienachweise, Energieausweise, Schallmessungen, Luftdichtheitsmessungen, Feuchteschutz, Feuchtemessungen, thermische Gebäudesimulationen, Simulationen zum thermischen Komfort, Tageslichtsimulationen, Strömungssimulationen, Qualitätskontrolle für Isolierung am Gebäude, Beratung in der Ausführungsphase, Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen, Energieberatung für Bauprojekte, Planungsbüro | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Einholz, Markus Norbert, Heidelberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2024. | a) 06.08.2024 Götz |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.