Die Erbringung von Betriebs- und Dienstleistungen im Bereich von Straßenverkehrswegen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Mathias Weber
Rotenburg (Wümme)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Geschäftsführer(in)
Manfred Wendt
Papenburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Rainer Kolthoff
Leer
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 703313) nach Sittensen beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital), 6 (Geschäftsführer, Vertretung) und 13 (Verfahren, Beschlussfassung, Anfechtung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführer, Vertretung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.11.2007
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.