Handelsregister · HRA 262

Registerinformationen

A. May · Amtsgericht Schweinfurt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
A. May
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Sitz
Schweinfurt
Geschäftsanschrift
Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 262
Gericht
Amtsgericht Schweinfurt
Letzte Eintragung
28.08.2019
Abrufstand
24.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Andreas Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Schweinfurt

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Jochen Andreas

Schweinfurt

Zweigniederlassung

A. May Niederlassung Erfurt

Erfurt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die "A. Mai Benzolvertrieb GmbH" mit dem Sitz in Erfurt (AG Erfurt HRB 897 - übertragende Gesellschaft) wurde aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 8. August 1997 und Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom selben Tag gemäß § 2 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1,2, § 20 UmwG unter Ausschluß der Abwicklung mit der "A. May" mit dem Sitz in Schweinfurt (übernehmende Gesellschaft) verschmolzen durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Gesellschaft als Ganzes (Verschmelzung durch Aufnahme) auf die übernehmende Gesellschaft.

Insolvenz

  • Mit Beschluß des Amtsgerichts Schweinfurt vom 01.11.2000 - IN 146/00 - wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Die Gesellschaft ist aufgelöst.
  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 09.01.2018 (Az. IN 146/00) nach Schlussverteilung aufgehoben. Der Insolvenzbeschlag bleibt für die im Beschluss vom 09.01.2018 genannte Rechte und Forderungen unter gleichzeitig angeordneter Nachtragsverteilung aufrechterhalten.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.02.1948. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 40 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.