A M F Auto Mietfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Hamminkeln
Geschäftsanschrift
Daßhorst 3, 46499 Hamminkeln
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 10639
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
24.06.2013
Abrufstand
01.02.2024
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben eines Mietfunkbetriebes unter Einsatz eigener Kraftfahrzeuge Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem Geschäftsführer die alleinige Geschäftsführung übertragen. Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt durch Beschluß der Gesellschafter. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
A M F Auto Mietfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Emmerich
Geschäftsführer(in)
Thimo Hüting
Rees
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.08.1982
Die Gesellschafterversammlung hat am 09.02.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern.
Unternehmensvertrag
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) vom 27.05.1986 mit der Autohaus Mehrhoog GMbH. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.1991 hat dem Vertrag zugestimmt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Wesel: 27.10.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 588 des Amtsgerichts Wesel getreten.
SB Bl. 52
Sdb. Bl. 32 ff.
von Amts wegen berichtigt.
Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.