Handelsregister · HRB 10639

Registerinformationen

A M F Auto Mietfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Duisburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
A M F Auto Mietfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Hamminkeln
Geschäftsanschrift
Daßhorst 3, 46499 Hamminkeln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 10639
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
24.06.2013
Abrufstand
01.02.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben eines Mietfunkbetriebes unter Einsatz eigener Kraftfahrzeuge Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Zweigniederlassung

A M F Auto Mietfunk Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Emmerich

Geschäftsführer(in)

Thimo Hüting

Rees

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 13.08.1982
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 09.02.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern.

Unternehmensvertrag

  • Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag (Organschaftsvertrag) vom 27.05.1986 mit der Autohaus Mehrhoog GMbH. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.1991 hat dem Vertrag zugestimmt.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung in Wesel: 27.10.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 588 des Amtsgerichts Wesel getreten.
  • SB Bl. 52
  • Sdb. Bl. 32 ff.
  • von Amts wegen berichtigt.
  • Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 43 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.