Die Beratung und Verwaltung von Bauarbeiten und Infrastruktur
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Abdelkader El Kaoussi
Bruchem
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.11.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2016 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § § 1 (Firma, Sitz), 3 (Stammkapital, Stanmeinlage), 4 (Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Firma (vormals A.E.K. Infranet UG (haftungsbeschränkt)), die Sitzverlegung von Huy (bisher Amtsgericht Stendal HRB 22779) nach Geldern sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.