Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Geschäftsführer und der Schatzmeister. Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Dabei muß aber immer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende mitwirken.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mario Tassone
Hilden
Vorstand
Rocco Iunissi
Langenfeld
Vorstand
Udo Schröder
Hilden
Vorstand
Giovanni Parisi
Hilden
Vorstand
Lorenzo Madonia
Hilden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.06.1980 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.12.1999 geändert.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 09.06.2023 ist die Satzung geändert in § 14 (Der Vorstand).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.11.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.08.2003.
Satzung Blatt I, II Beschluss Blatt II
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Blatt III der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.