Kommunalberatung, Unternehmensberatung, Softwareentwicklung und -vertrieb, Training.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Achim Bursche
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Kaarst (bisher AG Neuss HRB 13232) nach Willich beschlossen.
Freitext
Anm. Bl. 19 ff. Sdb.
Gesellschaftsvertrag Blatt 27 ff. Sonderband
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