Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten gemeinschaftlich den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 100,00 DM belasten, sind die Vorsitzenden selbständig befugt. Darüberhinaus bedarf es bei Rechtsgeschäften bis 500,00 DM der Zustimmung des Vorstandes und über 500,00 DM der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerhard Gehringer
Donaueschingen
Vorstand
Wolfgang Schwaab
Philippsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.1975
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 18.04.1975
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.