Handelsregister · HRB 1630

Chronologischer Auszug

A.A. Kaffeemat Miebach GmbH · Amtsgericht Schweinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
A.A. Kaffeemat Miebach GmbH

b)
Dingolshausen

c)
Der Verkauf und die Auslieferung von
Getränke- und Verpflegungsautomaten,
Füllprodukten, Automatenbechern und
Einweggeschirr; Automatenservice,
Planung, Beratung , Operating, Aufstellung,
Kundendienst.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Miebach, Rafael, Informationselektroniker,
Kürnach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.05.1988 zuletzt geändert am
20.01.1999
a)
12.12.2002
Thoma

b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.07.1988.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 59 ff So.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Seeweg 16, 97497 Dingolshausen
a)
23.03.2010
Volk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.