Fachliche Begleitung von Holzbaubetrieben, Fachplanern und Architekten zur Betriebsentwicklung. Hierzu kann die Auswertung von technischem und wirtschaftlichem Know-how für die Herstellung von nachhaltigen Gebäuden jeder Art gehören.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied, maximal drei Vorstandsmitgliedern. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind grundsätzlich sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand kann jedoch einzelnen Mitgliedern des Vorstandes Einzelvertretungsbefugnis verleihen. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt es die Gesellschaft allein. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes ist zulässig. Diese haben in bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Elster
Lüneburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit nicht § 112 AktG entgegensteht.
Satzung Bl. 233 ff. SB Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.12.2005.
Die Hauptversammlung vom 11.06.2010 hat zur Schaffung eines genehmigten Kapitals die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 11.06.2010 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals von 219.853,00 EUR um 7.550,00 EUR auf 227.403,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.12.2010 ist § 5 der Satzung (Grundkapital und Aktien) geändert.
Die Hauptversammlung vom 24.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 20 (Einberufung Hauptversammlung) und mit ihr die Sitzverlegung nach Lüneburg beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.08.2025 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Grundkapital und Aktien), §§ 14, 17 , 18 (Aufsichtsrat) und § 20 (Hauptversammlung) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 15.07.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 10.705,00 EUR auf 157.274,00 EUR durchgeführt. § 5 der Satzung (Grundkapital) ist geändert. Das genehmigte Kapital beträgt noch 62.579,00 EUR. Erstmals eingetragen am 21.10.2005. Von Amts wegen berichtigend eingetragen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2010 ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 11.06.2015 durch Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 109.926,00 EUR zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht auszuschließen. (Genehmigtes Kapital 2010/I)
Das genehmigte Kapital 2010/I beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 102.376,00 EUR .
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.