Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen jeder Art einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Kay Schönewerk
Leipzig
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2013.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2014 mit Nachtrag vom 04.06.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Kay Schönewerk e.K. 4iMEDIA Agentur, Kommunikationsagentur mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 17051) und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere §§ 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Eintragung unter laufender Nummer 2 Spalte 6 wird gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 07.05.2014 mit Nachtrag vom 04.06.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes des einzelkaufmännischen Unternehmens Kay Schönewerk e.K. 4iMEDIA Agentur, Kommunikationsagentur mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig,HRA 17051) übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.