a) die Anlageberatung sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1, 1a und 2 KWG, wobei die Gesellschaft diese Finanzdienstleistungen ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG erbringt und nicht befugt ist, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; b) die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Darlehen sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gem. § 34c GewO; c) die Vermittlung von Anteilen an geschlossenen Fonds gem. § 34c GewO; d) die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers gem. § 34d GewO.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andre Baalhorn
Zeven-Oldendorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BGB).
Satzung Blatt 16 ff. Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.11.2001. Tag der ersten Eintragung: 11.07.2001
Satzung Blatt 24 ff Sonderband 1
Fall 11
Fall 15
Satzung
Satzung vom 01.06.2001
Die Hauptversammlung vom 12.07.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Bekanntmachungen) und 5 (Aktien).
Die Hauptversammlung vom 16.07.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 40.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 22.02.2008 mit Änderung vom 03.06.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.09.2010 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 80.000,00 EUR auf 10.000,00 EUR und sodann die gleichzeitige Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 70.000,00 EUR auf bis zu 80.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in voller Höhe durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.11.2010 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 18.12.2014 hat die Ergänzung der Satzung in § 4 um Abs. (3) (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Dezember 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt bis zu EUR 20.000,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 20.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 20 14).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.