Die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmungen jeglicher Art sowie die Durchführung von Unternehmensberatungen und Prüftätigkeiten, wie z. B. VDS-Prüfungen, durch Fachingenieure.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Jaroslav Kolnik
Cachtice, Slowakei
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Michael Krause
Henstedt-Ulzburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Alexandra Rieck
Neumünster
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die 2K INVEST Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel HRB 4082 NM) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
022
Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2021 des Notars Frank Thiemann mit Amtssitz in Neumünster, UR.Nr. 242/2021 und der Zusimmungsbeschlüsse vom selben Tage den Teilbetrieb "Verwaltung und Marketing" mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtheit von der TDK Technische Dienste Kleinschmidt GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1209 NM) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.